Geflügelpestalarm in Schleswig-Holstein: Neue Fälle in Ostholstein
In Schleswig-Holstein ist die Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb im Kreis Ostholstein festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte am 5. Januar 2024 eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt.
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Sperrzone reicht bis in den Kreis Plön
Um den Ausbruchsbetrieb im Kreis Ostholstein wird jeweils eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. Die Sperrzone reicht bis in den Kreis Plön. In der Sperrzone gelten strenge rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden durch die Kreise Ostholstein und Plön zur Verfügung gestellt.
HPAI-Nachweise auch bei Wildvögeln
Seit November 2023 wurde das Geflügelpestvirus in 28 Proben von Wildvögeln durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Hierbei sind aktuell in diesem Winter neben den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Schleswig-Flensburg und Pinneberg erstmals auch die Kreise Herzogtum Lauenburg und Steinburg betroffen.
Der Kreis Ostholstein hat eine Allgemeinverfügung zur Feststellung der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln veröffentlicht.