Landkreis Northeim meldet Ausbruch der Geflügelpest
Im Landkreis Northeim wurde im Einbecker Ortsteil Holtensen in einer Mobilstallhaltung die Geflügelpest festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Ausbruch der Tierseuche bestätigt: Es handelt sich um den Erreger H5N1.
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Der betroffene Betrieb wurde bereits beim Auftreten des Verdachts gesperrt. Die Hälfte der etwa 200 Hühner war zu diesem Zeitpunkt bereits innerhalb kürzester Zeit gestorben, die übrigen Tiere wurden aus seuchenhygienischen Gründen tierschutzgerecht getötet, teilte der Landkreis Northeim mit.
Um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen und rund um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet.
Für Geflügel innerhalb der Schutz- und Überwachungszone gilt eine sogenannte Aufstallungs- und Abschirmungspflicht. Das heißt, die Tiere müssen im Stall oder in Volieren mit dichter Überdachung und engmaschigen Seitenbegrenzungen gehalten werden. Zudem sind Geflügeltransporte in diesem Bereich verboten. Eine Übersicht über alle Vorgaben für Geflügelhalter sind in der Allgemeinverfügung des Landkreises zu finden.