Liquiditätssicherung für weitere Betriebszweige
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Futterbaubetriebe sind bereits seit dem 1. Juli 2015 antragsberechtigt. Unternehmen können ein Liquiditätssicherungsdarlehen bei ihrer Hausbank beantragen, wenn sie dieser einen Ergebnisrückgang von mindestens 30 Prozent nachweisen. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse gemäß dem Risikogerechten Zinssystem (RGZS) vor.
Die Förderdarlehen werden zu den besonders günstigen Top-Konditionen angeboten. Laufzeit und Zinsbindung betragen vier, sechs oder zehn Jahre. Die Darlehen sind mit mindestens einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Je nach Laufzeit und Kredittyp liegt der effektive Zinssatz in der günstigsten Preisklasse (A) zurzeit zwischen 1,00 Prozent und 1,26 Prozent.
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