Vogelgrippe in der Oberpfalz
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Es handelt sich um einen Betrieb mit rund 12.900 Tieren (Legehennen, Enten, Gänse und Puten). Nach weiteren Untersuchungen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit (FLI), ergibt sich der aktuelle Befund, dass es sich um eine für den Menschen ungefährliche, niedrig-pathogene Form (LPAI) des H5N2-Virus handelt.
Das Landratsamt Cham hat unverzüglich bereits am Freitag die Sperrung des betroffenen Anwesens verfügt. Da der Erreger leicht auf Tiere übertragbar ist, dürfen weder Tiere noch tierische Produkte aus der Anlage verbracht werden. Aus demselben Grund gelten auch für den Personenverkehr im Bereich des betroffenen Anwesens Einschränkungen. Nach der Geflügelpestverordnung ist schon beim Vorliegen eines Verdachtsfalles aus seuchenhygienischen Gründen die sofortige Keulung des gesamten Geflügelbestandes auf dem Hof durchzuführen.
Das Landratsamt Cham hatte die Vorbereitungen zur Tötung in Abstimmung mit dem Betriebsinhaber am Samstag 5.12. eingeleitet. Die Regierung der Oberpfalz, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind beteiligt. Eine Fachfirma hatte am 6.12. mit der Tötung der Tiere unter strengen Hygienevorkehrungen und unter Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen begonnen. Die getöteten Tiere werden in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt unschädlich beseitigt. Nach Abschluss der Maßnahme am 7.12. standen umfangreiche Reinigungs- und Desinfektions-arbeiten an.
Das Landratsamt Cham weist darauf hin, dass es sich bei der Geflügelpest um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt. Auch die Geflügelhalter in nicht betroffenen Gebieten können durch die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen ihren Beitrag gegen die Ausbreitung der Seuche leisten. Hierzu gehört insbesondere, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Un-tersuchung auf Geflügelpest abzuklären. In allen Verdachtsfällen ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren.
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