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Afrikanische Schweinepest

Belgien lockert Auflagen nach ASP-Ausbruch

Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Belgien hat die dortige Regierung die getroffenen Maßnahmen gelockert.
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So wurde das 63.000 Hektar große Sperrgebiet in der belgischen Region Luxemburg im Süden des Landes nun in drei Zonen mit unterschiedlichen Auflagen geteilt. Im rund 12.500 Hektar großen Zentrum sind die Auflagen am strengsten. Hier bestehen Fütter- und Jagdverbot sowie Bewegungs- und Bewirtschaftungsverbot fort. Zudem wird dort aktiv nach toten Wildschweinen gesucht. In der äußersten Zone ist das Betreten und die Bewirtschaftung nach Genehmigung nun wieder erlaubt, zumindest tagsüber. Diese Festlegungen gelten nun erstmal bis zum 14. November 2018.

Auch Frankreich hat seine Maßnahmen gegen die Ausbreitung der ASP zurückgefahren. So wurde die besondere Beobachtungszone auf 53 Gemeinden verkleinert. Alle betroffenen Kommunen liegen weniger als 10 km vom belgischen Risikogebiet entfernt. Die Beobachtungszone des an Luxemburg und Deutschland grenzende Département Moselle wurde aufgehoben. Fortgesetzt wird die Überwachung des Gesundheitszustands der Wildschweine im Grenzgebiet zu Belgien.

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