Kälberpreise unter Druck
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Am 12. Dezember vergangenen Jahres wurde bei einem Rinderbetrieb im Landkreis Rastatt die Blauzungenkrankheit des Serotyps BTV-8 festgestellt. Die Tierseuche (BT) ist anzeige- und bekämpfungspflichtig, tritt bei Haus- und Wildwiederkäuern auf, wird durch ein Virus (BTV) hervorgerufen und durch Stechmücken übertragen. Nach dem Ausbruch waren Folgen für die Kälberpreise absehbar. Die Preise für Kälber von nicht geimpften Müttern gaben nach. Branchenkenner aus Baden-Württemberg schätzen den Preisrückgang für Fleckviehbullenkälber von nicht geimpften Müttern noch vor dem Jahreswechsel auf bis zu 0,80 Euro je Kilogramm Lebendgewicht.
Wenige Tage vor dem Weihnachtsfest teilte das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium mit, dass sich das Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin und die Bundesländer zum Verbringen empfänglicher Tiere aus dem BTV-8-Sperrgebiet abgestimmt hatten. Seither ist es möglich, dass nicht geimpfte Tiere – unter anderem Kälber von nicht geimpften Mutterkühen – unter bestimmten Voraussetzungen zunächst bis zum 28. Februar dieses Jahres in BTV-8-freie Gebiete in anderen Bundesländern verbracht werden dürfen. Zu den Voraussetzungen für Kälber zählen eine negative Blutuntersuchung innerhalb von sieben Tagen vor der Verbringung und eine Repellentienbehandlung gegen Stechmücken ab der Blutuntersuchung. Eine Verbringung in andere EU-Mitgliedstaaten ist weiterhin nicht möglich.
Nach Angaben baden-württembergischer Kälberhändler werden 80 bis 90 Prozent der Fleckviehbullenkälber aus dem Land zur Mast nach Norddeutschland verkauft. Die genannten Maßnahmen reichten laut Viehhandel aus, um das Preisgefälle zwischen Kälbern von geimpften und nicht geimpften Kühen zu glätten. Das Preisgefälle schrumpfte seit dem Jahreswechsel „gefühlt“ auf etwa 0,40 bis 0,50 Euro je Kilo Lebendgewicht. Für schwarzbunte Bullenkälber bleibt die Lage schwierig. Diese Tiere finden ihre Kunden überwiegend in Spanien oder den Niederlanden. Ein Verbringen aus dem BTV-Sperrgebiet in diese EU-Staaten ist nicht erlaubt. Aber es besteht Hoffnung. Bei einer informellen Gesprächsrunde am 9. Januar im Stuttgarter Landwirtschaftsministerium hieß es, dass „Gespräche mit diesen Ländern laufen“.
Den ausführlichen Text finden Sie in BWagrar 3/2019, Rubrik Wirtschaft und Markt, Seite 55.
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