Fördergelder für die Forstwirtschaft
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„Mit unserer neuen Fördersparte ‚Forstwirtschaft‘ ergänzen wir die bestehenden Förderangebote von Bund und Ländern und unterstützen insbesondere Anstrengungen, den Wald standortangepasster und widerstandsfähiger zu machen“, so Horst Reinhardt, Sprecher des Vorstands der Rentenbank.
Die Förderdarlehen richten sich an Waldeigentümer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Waldgenossenschaften sowie Pächter von Waldflächen, unabhängig von der gewählten Rechtsform. Zu den besonders günstigen „Top-Konditionen“ werden beispielsweise Ausgaben für die Erstaufforstung, für den klima- und standortangepassten Waldumbau, für gemeinschaftlich genutzte Maschinen oder Holzlagerstätten sowie Ausgaben für die Lagerung und Wiederaufforstung bei Extremwetter- oder sonstigen Schadenereignissen finanziert.
Bei allen Programmkrediten der deutschen Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten.
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