Virtuelle Hauptversammlung
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Aufgrund der anhaltenden Coronavirus-Pandemie in Deutschland und zum Schutz der Gesundheit von Mitarbeitern, Aktionären und Dienstleistern plant K+S, die ordentliche Hauptversammlung des Unternehmens am 10. Juni 2020 rein virtuell und ohne physische Anwesenheit der Aktionäre durchzuführen.
Wie das Unternehmen mitteilt, wird die gesamte Hauptversammlung für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre der Gesellschaft im Rahmen des vom Gesetzgeber ermöglichten virtuellen Formats im Internet übertragen. Nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung können Aktionäre ihr Stimmrecht per Briefwahl oder per Vollmacht ausüben. Fragen zur Tagesordnung sollen die angemeldeten Aktionäre im K+S-Aktionärsportal bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung einreichen können. Weitere Einzelheiten wird die Einladung zur K+S-Hauptversammlung enthalten, die am 28. April 2020 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden soll.
Beitrag zur systemrelevanten Grundversorgung bei
K+S leistet in der anhaltenden Corona-Pandemie mit der Gewinnung und Verarbeitung heimischer Rohstoffe nach eigenen Angaben einen wichtigen Beitrag für die systemrelevante Grundversorgung der Bevölkerung und wichtiger Schlüsselindustrien in den Bereichen Medizin, Pharma, Lebensmittelproduktion, Futtermittel bis hin zur Landwirtschaft.
„Unser Krisenmanagement funktioniert seit Beginn der Corona-Pandemie hervorragend. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ziehen in dieser schwierigen Phase an einem Strang. Durch umfassende Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter ist es gelungen, die Produktion an fast allen Standorten aufrecht zu erhalten. Damit leisten wir mit unseren Produkten und Dienstleistungen einen wichtigen Beitrag für die systemrelevante Grundversorgung der Bevölkerung und wichtiger Schlüsselindustrien“, sagt Dr. Burkhard Lohr, Vorstandsvorsitzender der K+S Aktiengesellschaft.
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