Biogasbauern beginnen mit dem Rückbau
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In Sachen Biogas gehörte der Betrieb Eberhard im Jahr 2001 mit zu den ersten in Oberschwaben, die in den neuen Betriebszweig investiert hatten. „Da haben selbst auf dem Landratsamt viele noch gar nicht gewusst, was eine Biogasanlage überhaupt ist“, erinnert sich Eberhard an die Anfänge. Nun, Ende 2021, läuft sein Strom-Abnahmevertrag mit dem Energieversorger aus. Höchste Zeit, sich Gedanken zu machen, wie es danach weitergehen könnte.
Behälter für Güllelagerung nutzen
„Diese Güllebehälter könnten wir vermieten,“meint Eberhard beim Rundgang über das knapp drei Hektar große Betriebsgelände. Als Mieter kämen Milchviehbauern infrage, die ihre Gülle einlagern könnten. Anfragen gebe es bereits. Kontrolliert wird die Biogasanlage vom Landratsamt. Ein wichtiger Punkt ist hierbei der Gewässerschutz. „Unser Manko ist, dass wir kein AwSV-Gutachten vorliegen haben“, sagt Eberhard. Die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) regelt den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Hier gehe es unter anderem um die Dichtheit der Behälter und der Siloplatte. Grundsätzlich sei das eine sehr wichtige Sache, findet Eberhard. Allerdings sollte die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.
Bestandsschutz und Übergangsfristen
Denn falls eine größere Nachrüstung und eine damit verbundene Investition erforderlich werden sollte, würde das Eberhard viel Geld kosten. Geld, das er kurz vor Ende der Laufzeit nicht investieren will. Schließlich war die letzten 18 Jahre keine Rede von so einem Gutachten. „Das hat niemanden interessiert“, so der Landwirt. Deshalb fordert er Bestandsschutz beziehungsweise eine Übergangsfrist für die kleinen bestehenden Anlagen. Zumal er bei seiner Anlage von sich aus schon seit Jahren eine Leckage-Anzeige eingebaut hat, um sicherzugehen, dass keine Umweltschäden entstehen. Rechtlich scheint die Sache nicht ganz eindeutig. Zum einen gibt es in der AwSV einen Paragrafen, in dem steht, dass Anlagen, die bis 2017 nicht wiederkehrend prüfpflichtig waren, eine Übergangsfrist bis 2027 bekommen. Auf der anderen Seite geben manche Ämter dem Umweltrecht Vorrang und bestehen auf ein Gutachten.
Nicht alle haben Rückbaupflicht
Die gute Nachricht: Abgerissen werden muss die Anlage aus dem Jahr 2001 erst einmal nicht. „Dafür gibt es bei uns in der Baugenehmigung keinerlei Auflagen“, so Eberhard. Damals wurde die Genehmigung innerhalb von sechs Wochen erteilt, kein Vergleich zu den regelrechten Mammutverfahren, zu denen sich die Antragstellung mit der Zeit entwickelt haben. Spätestens ab 2004 gehörte zur Baugenehmigung der Anlagen dazu, dass man eine Rückbauversicherung mit abschließt, erklärt Eberhard. Hier wird jedes Jahr ein bestimmter Betrag zurückgelegt, um mit dem Geld die Anlage zurückbauen zu können.
Maissilage, Grassilage und Gülle
Gespeist wird die 150 KW-Anlage mit Maissilage, Grassilage und Gülle. Bis 2017 kam die Gülle aus Eberhards Schweinestall, heute kommt sie von einem benachbarten Milchviehbetrieb. Seine Sauenhaltung mit 250 Muttersauen hat Eberhard bereits 2011 eingestellt. Die 1500 Mastplätze wurden bis Anfang 2020 weiter belegt, zuletzt wurden in Lohnmast Eber aufgezogen. Insgesamt sei diese Form der Schweinehaltung aber in vielerlei Hinsicht zu einem sehr schwierigen Geschäft geworden. „Ich bin heute erleichtert“, sagt Eberhard. Arbeitswirtschaftlich und wegen immer steigender Auflagen sei es für ihn der richtige Schritt gewesen, aus der Tierhaltung auszusteigen.
Weichen für die Zukunft stellen
Was die Biogasanlage betrifft, macht er sich Sorgen, dass er verpflichtet werden könnte, jetzt anderthalb Jahre vor Auslaufen der Anlage, nochmals zu investieren. „Wie soll ich das machen? Das Geld wäre komplett vergraben“, sagt er. Stand heute werde wohl ein Gutachter auf den Betrieb kommen und die Anlage prüfen. „Ich kann nur hoffen, dass keine Mängel feststellt werden, die sofort abgestellt werden müssen beziehungsweise die mit Investitionen verbunden sein werden“, sagt Eberhard. Nach Ablauf des Abnahmevertrages Ende 2021 geht Eberhard heute davon aus, dass er mit seiner Anlage keinen Strom mehr produzieren wird, obwohl die Anlage noch funktionsfähig ist. Grund dafür ist der Stromabnahmepreis. „Das ist eine sehr enge Geschichte. Da bleibt mir nichts mehr übrig,“fürchtet Eberhard. Für ihn steht fest: „Ich lass die Finger vom Bieten, da kannst du als kleiner Anlagenbetreiber nur verlieren.“ Deshalb wird er sich wohl vom Biogas verabschieden müssen.
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