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Ölsaatenmarkt

Argentinien führt Steuerentschädigung für Kleinbauern ein

Argentinien genehmigte ein Zahlungssystem, um Klein- und Mittelbauern für einen Teil ihrer Exportsteuern für Sojabohnen zu entschädigen.
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Die Zahlungen basieren auf Verkäufen, die zwischen dem 1. Februar und 31. Dezember 2020 verzeichnet werden. Aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheit sitzen die argentinischen Landwirte derzeit auf Rekordvorräten an Sojabohnen. Diese Maßnahme soll Anreize zum Verkauf schaffen. Seit Februar diskutiert die argentinische Regierung öffentlich diese neue Stützungsmethode, die Kleinbauern, insbesondere in Randgebieten der Sojaproduktionsregionen, finanzielle Vorteile verschaffen soll.

Am 4. November wurde die Resolution verabschiedet, in der ein Zahlungsschema zur Entschädigung kleiner und mittelständischer Erzeuger für einen Teil der gezahlten Exportsteuern festgelegt wurde. Die argentinische Regierung schätzt, dass diese landwirtschaftlichen Betriebe etwa 23 Prozent der gesamten Sojabohnenerzeugung ausmachen. Die Landwirte erhalten keine Erstattung der tatsächlich gezahlten Steuern, sondern einen Endschädigung, gestaffelt nach Betriebsgröße, nach Höhe des Steuerbescheides der Vorjahre sowie nach Standort.

Für Verkäufe, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. September 2020 verzeichnet wurden, erhalten die Produzenten Erstattungszahlungen in zwei Tranchen, 50 Prozent im November und 50 Prozent im Dezember. Für Verkäufe, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2020 stattfinden, wird die Erstattung zu 40 Prozent im Januar, 40 Prozent im Februar und 20 Prozent im März gezahlt. Da die Förderung Ende des Jahres bereits wieder ausläuft, dürfte es unwahrscheinlich sein, dass der Beschluss Auswirkungen auf die Anbauplanung haben wird. Sie ist dazu gedacht, dass vor allem die Kleinbauern jetzt noch einen Teil ihrer Sojabohnenernte 2020 verkaufen. Das haben sie bislang, trotz attraktiver Preise vermieden. Denn bei einer Inflation von über 40 Prozent ist es besser, Ware auf Lager zu haben als Geld auf der Bank. Die Kleinerzeuger haben bislang immer erst dann verkauft, wenn Sie Betriebsmittel kaufen mussten.

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