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Internationaler Handel

Brexitfolgen für Frankreichs Agrarmarkt

Mit einem Außenhandelssaldo von 12,5 Milliarden Euro im Jahr 2019 ist Frankreich innerhalb der EU das Land mit dem größten bilateralen Überschuss im Handel mit dem Vereinigten Königreich.
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Im Jahr 2019 lieferte Frankreich nach Angaben der französischen Agrarzeitung La Depêche Waren im Wert von 33,7 Milliarden Euro nach Großbritannien und importierte britische Produkte im Wert von 21,2 Milliarden Euro. Trotz des erzielten Handelsabkommens wird erwartet, dass der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union das Bruttoinlandsprodukt in Frankreich um 0,1 Punkte senken wird. Die 150.000 französischen Unternehmen, die bisher mit Großbritannien Handel treiben, werden auf die eine oder andere Weise vom Brexit betroffen sein, und sei es nur im Hinblick auf nun wieder fälligen Kontrollen der Waren, die den Kanal überqueren.

Nur wenige Tage vor dem offiziellen Ausstieg der Briten aus dem europäischen Binnenmarkt wurde ein Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union verkündet. Der am 26. Dezember veröffentlichte 1246-seitige Text des Abkommens garantiert zoll- und quotenfreien Handel für „alle Waren, die den EU-Regeln entsprechen" und schließt die Zahlung von 50 Prozent Zöllen für Rindfleisch, Milchprodukte, Geflügel, Schweinefleisch, Lammfleisch, Getreide, Zucker und verschiedene verarbeitete Lebensmittel aus. Mit dieser Vereinbarung verpflichten sich beide Handelspartner, faire Wettbewerbsbedingungen zu respektieren.

Dabei erklärte sich das Vereinigte Königreich bereit, die zum 31. Dezember 2020 geltenden europäischen Sozial-, Umwelt- und Klimagesetze und -standards nicht zu verletzen und sich an deren Entwicklung anzupassen. Darüber hinaus sieht die Vereinbarung die Möglichkeit vor, im Falle größerer Diskrepanzen einseitige Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere Zölle, einzuführen, wenn diese einen Anstieg der Produktionskosten und damit einen Wettbewerbsnachteil verursachen könnten.

Für den Fall der Nichteinhaltung des Vertrages durch einen der beiden Unterzeichner ist im Abkommen auch ein verbindlicher Mechanismus vorgesehen, der zur Beilegung etwaiger Streitigkeiten führt. Der Europäische Gerichtshof wird nicht eingreifen. Diese Zusicherung hatte das Vereinigte Königreich während der Verhandlungen vehement eingefordert. Die Verbindungen im Luft-, Straßen-, Schienen- und Seeverkehr werden durch den Vertrag aufrechterhalten und garantiert. Aber sie verlieren an Vorteilhaftigkeit gegenüber der Vergangenheit, als das Vereinigte Königreich noch Mitglied des Binnenmarktes war.

Das Vereinigte Königreich (ein Nettoimporteur von EU-Agrarprodukten wie Rind-, Geflügel- und Schweinefleisch, Milchprodukten, Obst und Gemüse, Getreide und Blumen) importierte 2019 Agrarprodukte im Wert von 16 Milliarden Euro. Insgesamt war 2017 die Herkunft von Lebensmitteln und verarbeiteten Lebensmitteln im Vereinigten Königreich zu 49 Prozent aus heimischer Quelle und zu 30 Prozent aus der EU. Rund 21 Prozent kamen aus dem Rest der Welt. Von allen britischen Agrar- und Lebensmittelimporten stammten fast 60 Prozent aus Irland, den Niederlanden, Deutschland und Frankreich.
 

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