Mehr Weizenanbau möglich
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Die Verordnung sieht Ausnahmen für landwirtschaftliche Flächen bei der Fruchtfolge vor, um die Lebensmittelversorgung zu sichern. Grundlage ist die Erlaubnis der Europäischen Union, im Antragsjahr 2023 abweichende nationale Regelungen von den GLÖZ-Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu treffen – und damit die weltweiten Auswirkungen des russischen Angriffskrieges abzufedern.
Hier ist insbesondere der Weizenmarkt betreffen. Die Verordnung setzt laut Bundesrat die Verpflichtung zum Fruchtwechsel im Jahr 2023 einmalig aus, so dass die landwirtschaftliche Hauptkultur im Jahr 2022 nicht geändert werden muss.
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