Moderater Lohnanstieg für Agrarier
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Das sieht die Bundesempfehlung Landwirtschaft vor, auf die sich der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) verständigt haben. Danach erhalten die Beschäftigten zusätzlich mit den Vergütungen für die Monate März und Dezember 2024 eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie, die für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer jeweils 350 Euro beträgt und bei Teilzeitbeschäftigten anteilig gewährt wird. Da die Tarifhoheit bei den Mitgliedsverbänden des GLFA liegt, müssen die Inhalte der Bundesempfehlung nun zügig in regionalen Verhandlungen mit der IG BAU umgesetzt werden. Der Präsident des Gesamtverbandes, Hans-Benno Wichert, zeigte sich zufrieden mit dem „ausgewogenen Ergebnis“.
Wie aus der Bundesempfehlung weiter hervorgeht, bleibt es in der untersten Lohngruppe in den ersten vier Monaten einer Beschäftigung bei einer Entlohnung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. In diese Lohngruppe fallen Arbeiten, die meist saisonal ausgeübt werden und weder eine Berufsausbildung noch eine Anlernzeit erfordern. Diese Aushilfskräfte erhalten künftig eine Prämie in Höhe von 30 Euro je voll gearbeitetem Monat, wenn sie einen auf mindestens 10 Wochen befristeten Arbeitsvertrag nicht vorzeitig beenden. Die Bundesempfehlung enthält keine Vorschläge für die Anpassung der Ausbildungs- und Praktikantenvergütungen. Die werden auf Länderebene verhandelt. Die Bundesempfehlung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und endet am 31. Dezember 2025. Die bisherige Bundesempfehlung läuft bis zum 31. Dezember 2023.
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