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Pflanzenschutz aktuell

Notfallzulassung für Permit

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Permit (Wirkstoff: Halosulfuron) nach Artikel 53 gegen Erdmandelgras (Cyperus esculentus) und Strandsimse (Bolboschoenus maritimus) in Silo- und Körnermais für die Zeit vom 1. Mai bis zum 28. August 2016 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann im Frühjahr nach dem Auflaufen (1. Behandlung im 4-Blattstadium (BBCH 14), 2. Behandlung im 6-Blattstadium (BBCH 16) im Splittingverfahren mit 15 g/ha (Beh. 1) und 20 g/ha (Beh. 2) in jeweils 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Wartezeit : F. Keine Anwendung auf drainierten Flächen (NG405). Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 15 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50% - 10 m, 75 % - 5 m, 90 % - 5 m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein. Die Anwendung muss im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgen. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, müssen Sie zudem die Anwendungsbestimmung NT108 beachten.

Veröffentlicht am
BVL
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