Zulassung von Vondac DG widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Vondac DG (Wirkstoff: Maneb) gegen Kraut- und Knollenfäule in Kartoffeln auf Antrag des Zulassungsinhabers zum 31. Januar 2017 widerrufen. Die Abverkaufsfrist endet am 31. Juli 2017, die Aufbrauchfrist am 31. Juli 2018. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind Reste des Pflanzenschutzmittels entsorgungspflichtig.
Der Widerruf erfolgte, weil die EU-Genehmigung des Wirkstoffes am 31. Januar 2017 endet. Es gab zwar zunächst einen Antrag auf Erneuerung dieser Genehmigung, es wurden dann aber keine ergänzenden Unterlagen zur Unterstützung der Erneuerung eingereicht.
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