Entschädigung bei Verbot von Hagelnetz und Schutzfolie
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Im Gespräch mit der Landesregierung Bozen und dem Südtiroler Bauernbund als repräsentativer Vertretung der Obstbauern wurden nun Richtlinien und Höhe der Entschädigung festgelegt. Das soll ein einheitliches Vorgehen sicherstellen. Basis der Berechnung ist dabei die Differenz zwischen den Kosten, die dem Landwirt aufgrund der Versicherung und gleichzeitiger Nichtabdeckung der Kulturen mit Netzen oder Schutzfolien entstehen und den ersparten Kosten für Erstellung und Betrieb einer Netz- bzw. Folienabdeckung. Geeinigt haben sich die Parteien dabei auf eine Bandbreite von 1600 bis 2500 Euro als Entschädigung für das Anbringungsverbot von Hagelschutznetzen. Bei Kulturschutzfolien und Kulturschutznetzen im Kirschenanbau belaufen sich die entsprechenden Zahlen auf ein Minimum von 1600 Euro und ein Maximum von 4100 Euro. Dabei erfolgt die Entschädigung bei Neuanpflanzung von Apfel- und Kirschbäumen in einer mit dem Verbot belegten Zone ab dem zweiten Standjahr.
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