Wenig Änderungen zum Vorjahr
Beim Leitfaden QS-Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln und QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln gab es in der Version für 2018 gegenüber der 2017 gültigen Version nur geringfügige Änderungen. Abrufbar sind der für 2018 gültige QS-Leitfaden und weitere Dokumente auf der Internetseite der QS GmbH unter https://www.q-s.de/dokumentencenter/dokumente-gueltig-ab-01-01-2018.html
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Neu geregelt wurde im Geltungsbereich, dass beim Anbau der gleichen Kultur im Freiland und im Gewächshaus (inklusive geschützter Anbau) die Anmeldung und Zertifizierung nunmehr für beide Anbausysteme beziehungsweise Produktionsarten verpflichtend ist. Bei den Verantwortlichkeiten wurde klargestellt, dass die Erzeuger die Anforderungen im QS-System jederzeit einhalten und die Einhaltung der QS-Anforderungen jederzeit nachweisen können.
Kapitel Düngung angepasst
Größte Änderung in 2018 ist die Überarbeitung des Kapitels Düngung. Das gesamte Kapital Düngung wurde an die neue deutsche Düngeverordnung vom Mai 2017 angepasst.
Beim Leitfaden „Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingugnen“ (FIAS) ergeben sich in der Version 2018 gegenüber 2017 keine Änderungen.
Der Leitfaden Be- und Verarbeitung Obst, Gemüse, Kartoffeln wurde für 2018 um das Kapitel Konserve erweitert.
Für Erzeuger mit Be- oder Verarbeitung bleibt es bei der jetzigen Verfahrensweise, dass die Be- und Verarbeitungsschritte im Rahmen des QS-GAP-Leitfadens Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln mit abgeprüft werden. Dazu wird es auch wieder eine verkürzte Checkliste seitens QS geben.
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