Diese Mittel helfen im Notfall
Für Notfälle in Obst und Gemüse wurden gemäß Artikel 53 Notfallzulassungen erteilt. BWagrar sagt Ihnen, welche Kulturen und Mittel betroffen sind.
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Pflaume, Zwetschge, Reneklode und Mirabelle
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) gegen die Kirschessigfliege und Kirschfruchtfliege in Süß- und Sauerkirsche vom 14. Mai bis 10. September 2018, und gegen die Kirschessigfliege in Pflaume, Zwetschge, Reneklode und Mirabelle vom 15. Juni bis 12. Oktober 2018 zugelassen.
Nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege kann bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 81 bis 87) maximal zweimal mit 0,375 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ ha und je m Kronenhöhe (in Süß- und Sauerkirsche maximal 2,0 l/ha in der Kultur, in Pflaume, Zwetschge, Reneklode und Mirabelle maximal 1,5 l/ha in der Kultur) gespritzt oder gesprüht werden.
Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mindestens 7 Tage. Wartezeit: 7 Tage. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 15 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50 % - 10 m, 75 % - 5 m, 90 % - 5 m. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.
Johannisbeere, Stachelbeere und Heidelbeere
In Johannisbeere, Stachelbeere und Heidelbeere im Freiland ist Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) vom 01. Juni bis 28. September 2018 für 120 Tage zugelassen. Nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege kann bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 81 bis 87) mit 0,75 l/ha in maximal 1.000 l Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 3 Tagen möglich (maximal 1,5 l/ha in der Kultur). Wartezeit: 3 Tage.
Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten beträgt der Mindestabstand 5 Meter. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.
Johannisbeere und Stachelbeere
Für Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) wurde die Zulassung für Notfallsituationen gegen Wanderlarven und erwachsene Tiere der zweiten Generation der Maulbeerschildlaus in Johannisbeere und Stachelbeere vom 15. Juni bis 12. Oktober 2018 für 120 Tage erteilt. Nach der Ernte (ab BBCH 91 bis 97), nach Warndienstaufruf kann mit 0,75 l/ha in maximal 1.000 l/ha (maximal 1,5 l/ha und Jahr) gesprüht werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen möglich. Wartezeit: F.
Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
Radieschen, Brokkoli und Wirsing
Benevia (Wirkstoff: Cyantraniliprole) ist gegen die Kleine Kohlfliege in Radieschen im Freiland vom 14. Mai bis 10. September 2018 sowie in Brokkoli und Wirsing im Freiland vom 22. Mai bis 18. September 2018 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit 0,75 l/ha in 300 bis 800 l Wasser/ha gespritzt werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 (Radieschen) bzw. 10 Tagen (Brokkoli und Wirsing) möglich. Wartezeit: Radieschen 14, Brokkoli und Wirsing 7 Tage.
Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 5 Metern eingehalten werden. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT108 zu beachten.
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