Diese Mittel sind neu oder länger zugelassen
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Verlängerung der Zulassung
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
| Präparat (Wirkstoff) | Zulassung verlängert bis: |
|---|---|
| Biathlon 4D (Florasulam + Tritosulfuron) | 30.06.2019 |
| Nimbus CS (Clomazone + Metazachlor) | 31.01.2019 |
| Spectrum (Dimethenamid-P) | 31.10.2019 |
| Risolex (Tolclofos-methyl) | 30.11.2018 |
| Fazor, Himalaya 60 SG (Maleinsäurehydrazid) | 31.10.2019 |
Neue und erneute Zulassungen
Das Schneckenkorn Sluxx HP (Wirkstoff: Eisen-III-Phosphat) hat eine erneute langfristige Zulassung gegen Nacktschnecken in allen bisherigen Anwendungsgebieten erhalten. Bei der Anwendung sind die neuen Anwendungsbestimmungen NT116 („Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen)) und NT870 („Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken darf das Mittel nicht angewendet werden.“) zu beachten.
Neu zugelassen ist 1,4Sight (Wirkstoff: 1,4-Dimethylnaphtalin) zur Keimhemmung in Kartoffel. Das Mittel wird mit einem Nebelgerät mit 20 ml/t nach der Ernte auf die trockenen Kartoffeln heiß oder kalt genebelt. Bei Anzeichen einer erneuten Keimung kann die Anwendung wiederholt werden. Es sind maximal 6 Anwendungen möglich. Wartezeit: 28 Tage. Dimethylnaphtalin ist ein Inhaltsstoff der Kartoffel. Nach dem Auslagern geht die Konzentration wieder auf das natürliche Niveau zurück.





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