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Pflanzenschutz aktuell

Diese Mittel sind neu oder länger zugelassen

Sowohl Neuzulassungen als auch Verlängerungen der Zulassung kommen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
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BVL/Minardi
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Verlängerung der Zulassung

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:

Präparat (Wirkstoff) Zulassung verlängert bis:
Biathlon 4D (Florasulam + Tritosulfuron) 30.06.2019
Nimbus CS (Clomazone + Metazachlor) 31.01.2019
Spectrum (Dimethenamid-P) 31.10.2019
Risolex (Tolclofos-methyl) 30.11.2018
Fazor, Himalaya 60 SG (Maleinsäurehydrazid) 31.10.2019

 

Neue und erneute Zulassungen

Das Schneckenkorn Sluxx HP (Wirkstoff: Eisen-III-Phosphat) hat eine erneute langfristige Zulassung gegen Nacktschnecken in allen bisherigen Anwendungsgebieten erhalten. Bei der Anwendung sind die neuen Anwendungsbestimmungen NT116 („Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen)) und NT870 („Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken darf das Mittel nicht angewendet werden.“) zu beachten.

Neu zugelassen ist 1,4Sight (Wirkstoff: 1,4-Dimethylnaphtalin) zur Keimhemmung in Kartoffel. Das Mittel wird mit einem Nebelgerät mit 20 ml/t nach der Ernte auf die trockenen Kartoffeln heiß oder kalt genebelt. Bei Anzeichen einer erneuten Keimung kann die Anwendung wiederholt werden. Es sind maximal 6 Anwendungen möglich. Wartezeit: 28 Tage. Dimethylnaphtalin ist ein Inhaltsstoff der Kartoffel. Nach dem Auslagern geht die Konzentration wieder auf das natürliche Niveau zurück.

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