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Pflanzenschutz aktuell

Für Notfälle im Kernobst

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Curatio (Wirkstoff: Schwefelkalkbrühe) gegen Schorf in Kernobst erneut die Zulassung für die Zeit vom 23. März bis zum 20. Juli 2019 für 120 Tage nach Artikel 53 erteilt.

Das Mittel darf bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndienstaufruf bis Ende der Blüte (BBCH 69) mit 8 l/ha (maximal 6 Behandlungen), ab Fruchtbildung (BBCH 70) mit 6 l/ha (maximal 9 Behandlungen) in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht werden. Somit sind insgesamt fünfzehn Behandlungen mit maximal 306 l/ha im Abstand von einem Tag möglich. Wartezeit: 30 Tage.

Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 20 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50 % - 15 m, 75 % - 10 m, 90 % - 5 m. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.

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BVL/Minardi
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