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Pflanzenschutz aktuell

Notfallzulassungen in Birnen und Radieschen

Zwei Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53 sind für Birnen und Radieschen ergangen. Hier lesen Sie die Detalis.

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Zsuzsanna Tóth/Pixabay.com
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Kein Saugen an Birnenblättern

Vertimec Pro (Wirkstoff: Abamectin) ist gegen den Gemeinen Birnblattsauger in Birne ab dem 9. Mai bis 5. September 2019 für 120 Tage zugelassen. Vertimec Pro kann ab Fruchtdurchmesser bis 40 mm (BBCH 74) nach Warndienstaufruf mit 0,375 l/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 0,75 l/ha) in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gesprüht werden. Es ist maximal eine Behandlung möglich. Wartezeit: 28 Tage.

Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden, dies gilt auch für Unkräuter.

Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90 Prozent - 20 m, 95 Prozent - 15 m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2,0 Prozent und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 5 m vorhanden sein (NW705). Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.

Kleine Kohlfliege in Radieschen

Benevia (Wirkstoff: Cyantraniliprole) ist gegen die Kleine Kohlfliege in Radieschen im Freiland vom 9. Mai bis zum 6. September 2019 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit 0,75 l/ha in 300 bis 800 l Wasser/ha gespritzt werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 10 Tagen möglich. Wartezeit: Radieschen 14 Tage.

Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT108 zu beachten.

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