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Pflanzenschutz aktuell

Sommergerste: Einsatz von Wachstumsregler prüfen und Abschlussbehandlung planen

In der Regel ist in der Sommergerste eine Wachstumsregulierung nicht nötig. Nur in Beständen mit weniger standfesten Sorten und hoher Bestandesdichte ist zu prüfen, ob ein Einsatz von Wachstumsreglern erforderlich ist.
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Eine Anwendung sollte, Ethephon-Mittel ausgenommen, bevorzugt im 1- bis 2-Knoten-Stadium erfolgen. Wenn in anfälligen Sorten, zum Beispiel Avalon, Mehltau- oder Blattfleckenbefall festzustellen sind, kann ein Fungizid zugemischt werden.

In noch gesunden Beständen sollte die Abschlussbehandlung durchgeführt werden, wenn das Fahnenblatt ausgebildet ist. Auf bereits behandelten Flächen ist spätestens beim Grannenspitzen die abschließende Behandlung mit einem gegen Ramularia wirksamen Mittel erforderlich. Um der Resistenzbildung entgegenzuwirken, ist eine Tankmischung mit einem Chlorthalonil-Mittel, zum Beispiel Amistar Opti oder Zakeo Opti, zu empfehlen.

Zulassung endet

Die Genehmigung für den Wirkstoff Chlorthalonil wurde nicht erneut erteilt. Die Zulassung der Mittel endet am 31. Oktober 2019, die Abverkaufsfrist am 30. April 2020. Restmengen der genannten Mittel können nur noch bis zum 20. Mai 2020 aufgebraucht werden. Geeignete Mittel sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2019“ in Tabelle 11 auf den Seiten 20 und 21 zusammengestellt.

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