Rechtmäßigkeit unsicher
Nachdem das österreichische Parlament am 2. Juli 2019 dafür gestimmt hat, den Einsatz von Glyphosat zu untersagen, stellt eine Machbarkeitsstudie der Universität für Bodenkultur (BOKU) die Rechtmäßigkeit des Ausstiegsbeschlusses in Frage.
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Ein vollständiges Verbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln durch einzelne Mitgliedstaaten verstößt gegen Europarecht. Zu diesem Fazit kommt der Endbericht des interdisziplinären Forschungsprojekts „Nationale Machbarkeitsstudie zum Glyphosatausstieg“ der Universität für Bodenkultur in Wien, der unmittelbar vor dem entsprechenden Beschluss im österreichischen Nationalrat veröffentlicht wurde.
Die Studie wurde im Rahmen eines Forschungsauftrages durch die Universität für Bodenkultur (BOKU) erarbeitet. In der Studie werden unter anderem die rechtlichen Grundlagen der Zulassungen und Anwedung von Glyphosat dargestellt. Auch Eigenschaften, Wirkungsweise und Umweltverhalten des Pflanzenschutzmittels werden beleuchtet.
Nach Ansicht des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) ist die Argumentation der Wissenschaftler klar und deutlich. „Seit zehn Jahren haben wir in Europa einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln – mit den weltweit strengsten Anforderungen an die Sicherheit der Wirkstoffe. Ein wichtiges Ziel dieser Verordnung war es, durch die Harmonisierung den Binnenmarkt zu stärken und die landwirtschaftliche Produktion zu verbessern“, kommentiert Ursula Lüttmer-Ouazane, Vorsitzende des IVA-Fachbereichs Pflanzenschutz. „Von einem neuerlichen Flickenteppich aus nationalen Sonderregelungen hat niemand einen Vorteil, am allerwenigsten die Produzenten in der Landwirtschaft“.
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