In Kartoffeln Krautabtötung planen
Wenn nach längerer Trockenheit Gewitter größere Regenmengen bringen, kann sich an den Knollen Zwie- und Kettenwuchs bilden. Gefährdete Bestände sollten dann mindestens zweimal wöchentlich kontrolliert werden, damit rechtzeitig Maßnahmen durchgeführt werden können.
Grundsätzlich dient die Krautabtötung der Regulierung der Knollengröße und der Bestimmung des Erntetermins. Zur Krautabtötung ist in dichten und kräftigen Beständen eine Strategie empfehlenswert, bei der mittels mechanischem Krautschlagen oder reduzierter Mittelmengen von Reglone (1,5 - 2,5 l/ha) die Blätter entfernt und anschließend (5 bis 7 Tage danach) mit z.B. Shark oder Quickdown + Toil die Stängel abgetötet werden.
Krautabtötungsmittel dürfen nicht in welken Beständen eingesetzt werden. Nach einem Einsatz unter extremen Bedingungen wie Bodentrockenheit, hohen Temperaturen und hoher Sonneneinstrahlung können sie schwerwiegende Schäden, wie Gefäßbündelverbräunungen in den Knollen verursachen. Wiederaustrieb muss, z.B. durch eine Nachbehandlung mit Quickdown + Toil, verhindert werden. Um eine ausreichende Schalenfestigkeit zu erhalten, sollte die Ernte frühestens 2 bis 3 Wochen nach einer Krautabtötung erfolgen.
Die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Deiquat wurde zum 4. Mai 2019 widerrufen. Es gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 4. Februar 2020. Die Mittel Diquad, Profi Deiquat Super und Reglone, auch vertrieben als Reglor, Dessix, Bleran, Reglex, Mission 200 SL, sollten deshalb in diesem Jahr aufgebraucht werden. Eventuelle Reste sind nach Ende der Aufbrauchfrist entsorgungspflichtig!
Der Einsatz von Keimhemmungsmitteln mit dem Wirkstoff Maleinsäurehydrazid (Fazor und Himalaya 60 SG) führt zu nachweisbaren Rückständen im Erntegut. Deshalb muss er mit der abnehmenden Hand abgesprochen werden. Der Anwendungstermin liegt ca. 2-3 Wochen vor der Krautabtötung. Damit der Wirkstoff aufgenommen werden kann, muss noch genügend grünes Kraut vorhanden sein. Die Zulassung von Itcan und Himalaya endete durch Zeitablauf. Es gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 30.04.2020. Ein Aufbrauchen der Restmengen ist deshalb nur noch in diesem Jahr möglich!
Zur Verhinderung von Knollenfäule ist eine letzte Behandlung mit sporenabtötenden Mitteln, wie z.B. Electis, Ranman Top, Shaktis und Shirlan, wichtig. In krautreichen Beständen werden für eine optimale Benetzung 600 l/ha Wasseraufwandmenge empfohlen.
Empfehlungen zur Krautabtötung stehen im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2019“ in Tab. 36 auf S. 40, Informationen zur Bekämpfung von Kartoffelkrankheiten und Mittelempfehlungen in Tab. 37 auf S. 41.
.
- Veröffentlicht am

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.