Getreidesaatgut für die Herbstaussaat vorbereiten
Vor dem Beizvorgang ist das Saatgut sorgfältig zu reinigen. In erster Linie werden mit der Beizung samenbürtige Krankheitserreger bekämpft und das Auflaufen sowie die Überwinterung des Getreides abgesichert. Das verwendete Beizmittel sollte an die Aussaatbedingungen angepasst sein.
- Für Wintergerste werden Mittel empfohlen, die gegen Streifenkrankheit und Flugbrand wirken. Für kühlere Anbaulagen sollte ein Beizmittel verwendet werden, das gegen Typhulafäule wirkt.
- Bei Winterweizen sollte das Saatgut gegen Steinbrand und Schneeschimmel, für Anbaulagen oberhalb von 500 Metern Höhe unbedingt gegen Zwergsteinbrand gebeizt werden.
- Für Winterroggen und Wintertriticale sind Mittel mit Wirkung gegen Schneeschimmel ausreichend.
Nähere Erläuterungen dazu finden Sie in der BWagrar-Ausgabe Nr. 34/19 und im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2019 in Tabelle 5 auf Seite 13.
Neue Zulassungen für Wasserbeizen
Neu zugelassen sind die Wasserbeizen Rubin Plus und Vibrance Trio.
Rubin Plus enthält neben den bewährten Wirkstoffen Triticonazol und Fludioxonil das Carboxamid Fluxapyroxad (Xemium). Das Beizmittel hat ein breites Wirkungsspektrum und wirkt nach Erfahrungen des Herstellers auch gegen den Steinbrand. Wie andere neu zugelassene Getreidebeizen, zum Beispiel Latitude XL, hat auch Rubin Plus die bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmung NH681 erhalten, die die Aussaat des gebeizten Saatguts bei einer Windgeschwindigkeit von über fünf Metern pro Sekunde verbietet.
Vibrance Trio enthält mit Sedaxane einen neuen Wirkstoff aus der Klasse der Pyrazol-Carboxamide und die bekannten Wirkstoffe Fludioxonil und Tebuconazol. Diese Kombination gewährt einen guten Schutz vor samen- und bodenbürtigen Krankheiten. Vibrance Trio hat die Anwendungsbestimmung NH681 nicht erhalten, darf aber nach einer Übergangszeit ab dem 1. Januar 2020 ausschließlich in professionellen Beizanlagen, die mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung beim Julius-Kühn-Institut gelistet sind, angewendet werden (NT699-2).
Widerruf von Zulassungen
Die Zulassung von Baytan 3 wird zum 31. August 2019 widerrufen. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 29. Februar 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 28. Februar 2021. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste des Beizmittels und von behandeltem Saatgut entsorgungspflichtig.
Wintergetreide-Saatgut, das mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam behandelt ist, darf nicht eingeführt und gehandelt, und auch nicht ausgesät werden!
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