Für den Notfall zugelassen
Für die Mittel NeemAzal-T/S, Apollo 50 SC und Milbeknock hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmitelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung in Kartoffeln nach Artikel 53 erteilt. Die Details:
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für NeemAzal-T/S (Wirkstoff: Azadirachtin) die Zulassung zur Bekämpfung der Larven des Kartoffelkäfers in Kartoffeln im ökologischen Landbau für zwei weitere Anwendungen vom 6. Mai bis zum 2. September 2020 befristet für 120 Tage erteilt. Insgesamt sind somit maximal vier Anwendungen mit 2,5 l/ha im Abstand von mindestens sieben Tage möglich. Wartezeit vier Tage.
Apollo 50 SC (Wirkstoff: Clofentezin) ist gegen Eier und Larven von Spinnmilben in Kartoffel ab dem 15. Mai bis 11. September 2020 für 120 Tage zugelassen. Apollo 50 SC kann nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf mit 0,4 l/ha in 400 bis 800 l Wasser/ha gespritzt werden. Es ist maximal eine Behandlung ab Beginn der Entwicklung von Seitensprossen bis Fruchtreife (BBCH 21 bis 85) möglich. Wartezeit: F.
Milbeknock (Wirkstoff: Milbemectin) ist ebenfalls gegen Spinnmilben in Kartoffel vom 6. Mai bis zum 2. September 2020 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf mit 1 l/ha in 800 bis 1000 l Wasser/ha gespritzt werden. Es ist maximal eine Behandlung ab Beginn der Entwicklung von Seitensprossen bis Fruchtreife (BBCH 21 bis 85) möglich. Wartezeit: F. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Zudem wird das Mittel als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen (NN410). Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von zehn Metern, mit verlustmindernden Geräten von fünf Metern eingehalten werden.
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