Was tun bei Zwiewuchs?
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Bei der zur Vorernteanwendung auf solchen Teilflächen zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sind die Anwendungsbestimmungen WA700 und WA702 zu beachten.
Wenn das Getreide nicht im eigenen Betrieb verwendet wird, muss wegen der nachweisbaren Rückstände vorab mit dem Abnehmer geklärt werden, ob das so behandelte Erntegut angenommen wird. Die Anwendung von Glyphosat zur Arbeitserleichterung (Druschoptimierung) entspricht nicht der guten fachlichen Praxis und ist seit dem 21. Mai 2014 untersagt.
Kein Glyphosat im Honig
Stehen blühende Unkräuter (insbesondere Kornblumen) in den Getreidebeständen, können Honigbienen, auch aus großer Entfernung, zufliegen, um Pollen und Nektar zu sammeln. Nach einer Behandlung mit Glyphosat-Mitteln sterben die Pflanzen langsam ab. Deshalb können abgespritzte blühende Bestände noch mehrere Tage von Bienen besucht werden.
In den vergangenen Jahren wurde nach Behandlung blühender Bestände Glyphosat im Honig nachgewiesen. Die Rückstände lagen sogar über der zulässigen Rückstandshöchstmenge, sodass der Honig nicht mehr vermarktet werden konnte.
Um Rückstände von Glyphosat im Honig zu vermeiden, dürfen Getreidebestände mit blühenden Unkräutern nicht mit Glyphosat-Mitteln behandelt werden.
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