Zulassung von Pflanzenschutzmitteln widerrufen
Die EU-Genehmigungen für die Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe Imidacloprid, zeta-Cypermethrin, Calciumphosphid und Denathoniumbenzoat enden am 1. Dezember 2020. Grund dafür ist, dass die Anträge auf Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung zurückgezogen wurden.
Auf Antrag der Zulassungsinhaber widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Zulassungen aller Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen zum 1. Dezember 2020. Folgende Pflanzenschutzmittel für berufliche Anwender sind betroffen:
- Confidor WG 70, Warrant 700 WG (Wirkstoff: Imidacloprid)
- FURY 10 EW (Wirkstoff: zeta-Cypermethrin)
- Polytanol, Polytanol P (Wirkstoff: Calciumphosphid)
- Arbinol B (Wirkstoff: Denathoniumbenzoat)
Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 1. Juni 2021 und eine Aufbrauchfrist bis zum 1. Juni 2022. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des ParallelhandelSeite
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