Neues Insektizid Carnadine über Notfallzulassung einsatzbereit
Die Nufarm Deutschland GmbH hat für das Produkt Carnadine eine Notfallzulassung nach Art. 53 der europäischen VO (EG) Nr. 1107/2009 für die Indikation gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrüben und Futterrüben erhalten. Der Zulassungszeitraum beträgt 120 Tage ab dem 1. April 2022 bis zum 29. Juli 2022.
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Das Insektizid Carnadine basiert auf dem Wirkstoff Acetamiprid (200 g/l), der in der EU bis 2033 zugelassen ist. Carnadine stellt mit seiner systemischen, langanhaltenden Wirkung eine wirksame Alternative zu Pyrethroiden dar, welche stark resistenzgefährdet sind. Die Aufwandmenge pro Behandlung beträgt 0,25 l/ha. Es sind zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen zugelassen.
Nicht bienengefährlich nach dem Ende des Bienenflugs
In Zuckerrüben und Futterrüben ist das Mittel vom Zwei-Blatt-Stadium bis zum Reihenschluss (BBCH 12 – 39) einsetzbar. Es ist eine Wartezeit von 35 Tagen zu berücksichtigen. Carnadine wird als nicht bienengefährlich bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges bis 23 Uhr eingestuft (B2). Der Anbieter Nufarm erwartet die reguläre Zulassung von Carnadine für das Jahr 2023.
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