Gericht stoppt Tengelmann-Übernahme durch Edeka
Die Erlaubnis des Bundeswirtschaftsministers zur Übernahme von Kaiser´s Tengelmann durch EDEKA wurde heute vom Oberlandesgericht Düsseldorf außer Kraft gesetzt. in Es bewertete die Ministererlaubnis in einer vorläufigen Prüfung im Eilverfahren als rechtswidrig.
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Der Senat ist im Rahmen seiner vorläufigen Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass die erteilte Ministererlaubnis wegen drei Gesichtspunkten rechtswidrig sei:
- Besorgnis der Befangenheit des Bundeswirtschaftsministers
- Erhalt der Arbeitnehmerrechte bei Kaisers Tengelmann kein Gemeinwohlbelang
- Arbeitsplatzsicherung auf unvollständiger Tatsachengrundlage bewertet
Das Bundeskartellamt hatte das Zusammenschlussvorhaben mit Beschluss vom 31. März 2015 untersagt. Sie begründeteten dies mit erheblichen Wettbewerbsbeschränkung sowohl auf der Absatzseite in den Regionen München/Oberbayern, Berlin und Umland sowie Nordrhein als auch auf mehreren Beschaffungsmärkten für Produkte des Lebensmitteleinzelhandels, die die Fusion erwarten lasse.
Ende April 2015 hatten EDEKA und Kaiser´s Tengelmann darufhin die Erteilung einer Ministererlaubnis beantragt. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte der Fusion, mit Nebenbedingungen, dann zugestimmt. Er befand, dass die zusammenschlussbedingt eintretenden erheblichen Wettbewerbsnachteile unter dem Gesichtspunkt der Gemeinwohlbelange „Erhalt von Arbeitsplätzen und Beschäftigungssicherung“ und „Erhalt von Arbeitnehmerrechten“ zu vertreten seien.
DBV sieht sich bestätigt
„Die Landwirtschaft sieht sich durch die Entscheidung des Düsseldorfer Kartellsenats in ihrer Kritik an der Ministererlaubnis zur Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka bestätigt“, erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied. Der DBV hatte die Ausnahmegenehmigung von Minister Sigmar Gabriel kritisiert, da die Übernahme die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel und dessen Marktmacht verstärke und die Wettbewerbssituation für die Landwirtschaft, die Verarbeiter und Vermarkter einseitig verschlechtere.
Der Bauernverband hatte ebenfalls bemängelt, dass es dadurch – wie aktuell schon sichtbar - zu immer stärkeren Wertschöpfungsverlusten in der Landwirtschaft kommen würde. „Wir sehen unverändert die Bundesregierung und den Gesetzgeber in der Verantwortung, die kartell- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Lebensmittellieferkette nachzubessern“, so Rukwied. Neben einer wirksamen Fusionskontrolle müssten auch gerichtsfeste Instrumente zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen geschaffen und klarere Grenzen zwischen harten Verhandlungen und der missbräuchlichen Ausnutzung von Nachfragemacht gezogen werden. Die anstehende Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) müsse dazu genutzt werden.
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