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Tierseuche

Hasenpest-Erreger im Landkreis Heidenheim

Im Landkreis Heidenheim sind bei einem verendeten Wildschwein Hasenpest-Erreger festgestellt, in benachbarten Landkreisen sind bereits verendete Hasen mit dem Erreger gefunden worden. Auch wenn die Hasenpest nicht ursächlich für den Tod des Wildschweines war, gilt es laut dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landratsamt Heidenheim Vorsicht walten zu lassen, da es sich um eine auf den Menschen übertragbare Krankheit (Zoonose) handelt.
 

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hare/pixabay.com
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Eine Übertragung kann insbesondere durch Zecken, durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder auch durch das Einatmen von erregerhaltigen Stäuben/ Aerosolen stattfinden. Die Tularämie, wie sie im Fachjargon genannt wird, ist eine bakterielle Erkrankung, die durch den Erreger Francisella tularensis verursacht wird. Sie kommt vor allem bei Wildtieren wie Feldhasen und Wühlmäusen vor.

Prinzipiell sind alle Tierarten (Haus- und Wildtiere) sowie der Mensch empfänglich. Die Erkrankung zeigt sich beim Menschen (und auch bei Tieren) in unterschiedlichen Ausprägungen – oft geht die Infektion mit unspezifischen Symptomen (in einer milden Verlaufsform mit Lymphknotenschwellung) einher, kann aber auch zu schweren Allgemeininfektionen, Hautgeschwüren und Augenentzündung (je nach Kontakt) führen.

Vor allem bei Hasenarten und Nagetieren kann es zu seuchenhaften Verlusten kommen. Daher gilt es vorsichtig zu sein:

- Hunde sollten an der Leine geführt werden.

- Vermeintlich zahme Wildtiere (Feldhasen) sollten nicht angefasst werden.

- Mit Tierkadavern verunreinigtes Wasser sollte gemieden werden.

- Jäger sollten entsprechende Schutzmaßnahmen (z. B. Handschuhe anziehen) treffen.

- Fleisch von Hasen und Kaninchen sollte gut durchgegart verzehrt werden.

- Bei grippeartigen Symptomen nach Kontakt zu Wildtieren sollte der Hausarzt informiert werden.

Verendete Wildtiere (Fallwild) mit entsprechenden Hinweisen auf eine Erkrankung sollten von den Jägern und Revierinhabern unter eigenen Schutzmaßnahmen sichergestellt und dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landkreis Heidenheim ist unter Tel. 07321 321-2601 erreichbar.

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