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EU-Kommission

Vereinfachung in der Gemeinsamen Agrarpolitik

Am 1. Januar 2018 wird eine Reihe von Änderungen in Kraft treten, durch die die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) weiter vereinfacht und modernisiert wird.
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Rueß
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Nachdem der Rat der Landwirtschaftsminister und das Europäische Parlament den Teil der sogenannten Omnibus-Verordnung verabschiedet haben, der die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung betrifft, werden am 1. Januar 2018 wesentliche Verbesserungen der EU-Agrarvorschriften in Kraft treten.

Die Omnibus-Verordnung vereinfacht und ergänzt bestehende EU-Vorschriften für eine Vielzahl landwirtschaftlicher Themen – vom Risikomanagement bis hin zur Unterstützung für Junglandwirte – und ist das neueste Kapitel in einer ganzen Reihe von Modernisierungs- und Vereinfachungsmaßnahmen der Kommission.

Zu den wichtigsten in der Omnibus-Verordnung enthaltenen Verbesserungen gehören:

  • Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette. Gemäß den neuen Vorschriften kann außerdem jeder Erzeugnissektor künftig eigene Klauseln zur Werteteilung aushandeln und haben die Landwirte erstmals das Recht, einen schriftlichen Vertrag zu verlangen (außer beim Handel mit KMU).
     
  • Einfachere Risikomanagement-Instrumente zur Unterstützung der Landwirte, einschließlich eines sektorspezifischen Einkommensstabilisierungsinstruments, und verbesserte Versicherungsregelungen, durch die Landwirte, deren Erzeugung oder Einkommen um mindestens 20 Prozent niedriger ausfällt, einen Ausgleich in Höhe von bis zu 70 Prozent erhalten können.
     
  • Klarere Vorschriften für Interventionen auf den Märkten, damit die Kommission schnell handeln und auf Marktversagen reagieren kann, ohne auf öffentliche Interventionen oder Maßnahmen der privaten Lagerhaltung zurückgreifen zu müssen.
     
  • Mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten, bestimmte wirtschaftlich, sozial oder ökologisch wichtige Sektoren durch fakultative gekoppelte Stützung zu fördern, auch wenn sie nicht in einer Krise sind.
     
  • Klarere Vorschriften für die Unterstützung der Landwirte, insbesondere durch eine flexiblere Handhabung des Begriffs des aktiven Betriebsinhabers und stärkere Anreize für Junglandwirte. Hierzu werden die zusätzlichen Zahlungen von 25 Prozent auf 50 Prozent erhöht, und allen Junglandwirten wird garantiert, dass sie volle fünf Jahre Anspruch auf diese Zahlungen haben, unabhängig davon, wann sie diese Zahlungen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Betriebsgründung beantragen.
     
  • Verbesserte Umweltmaßnahmen, einschließlich einfacherer Vorschriften für die Anbaudiversifizierung und der Hinzunahme von drei neuen Arten ökologischer Vorrangflächen mit Schwerpunkt auf stickstoffbindenden Pflanzen, sodass die Landwirte und die nationalen Behörden mehr Spielraum zur Anpassung an die jeweiligen Verhältnisse haben.

Der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Phil Hogan erklärte: „Ich begrüße die Entwicklungen im Europäischen Parlament und im Rat. Dadurch wird der Weg für die Durchführung einer ganzen Reihe wichtiger Vereinfachungsmaßnahmen geebnet, die den Landwirten und anderen Begünstigten der GAP das Leben erleichtern werden".

Die mit der Omnibus-Verordnung vorgeschlagenen Änderungen legen den Schwerpunkt eindeutig auf flexiblere und weniger bürokratische Vorschriften sowie auf bessere Ergebnisse in wichtigen Bereichen wie dem Umweltschutz und der Unterstützung der Landwirte. Damit stehen sie mit dem neuen GAP-Ansatz für die Zeit nach 2020, der in der kürzlich veröffentlichten Mitteilung zum Thema Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft dargelegt ist, voll und ganz im Einklang.

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