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Friedrich-Loeffler-Institut

Wissenschaftler plädieren für Impfung gegen Ebergeruch

Spätestens  seit  der  Agrarausschuss  des  Bundesrates vergangene Woche gegen  eine  Verlängerung  der  Übergangsfrist votiert hat, wird eine Änderung des Tierschutzgesetzes zum 31. Dezember immer unwahrscheinlicher. Damit  zeichnet  sich  ab:  Ab  Anfang  nächsten  Jahres dürfen männliche Ferkel in Deutschland nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden. Bis dahin bleibe wenig  Zeit, dieses Verbot  umzusetzen, teilt das Friedrich-Loeffler-Institut jetzt in einer Pressemitteilung mit.

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Gegenwärtig stehen drei  Alternativen  zur  Verfügung:  Die Kastration unter Betäubung, die Jungebermast und die  Impfung  gegen  Ebergeruch. Aus  tierschutzfachlicher  Sicht  sei der  Impfung  gegen  Ebergeruch (Immunokastration) der Vorzug zu geben, so das FLI.

Die  männlichen  Schweine  müssten  hierfür  zweimal geimpft werden. Der Wirkstoff bei beiden Impfungen ist  ein  Analogon  des  Gonadotropin-Releasing-Faktors (GnRF), das heißt ein Stoff, der dem körpereigenen GnRF sehr  ähnlich  ist.  Das  körpereigene  GnRF  bewirke während  der  Geschlechtsreifung  die  Bildung  von  Androstenon  im  Hoden,  also  des  Geschlechtshormons, das eines der Hauptverursacher des Ebergeruchs ist.

Anders als das körpereigene GnRF sei das verabreichte Analogon nicht hormonell wirksam. Vielmehr rege es, so das FLI,  das  Immunsystem  des  geimpften  Tieres  dazu  an, Antikörper gegen das körpereigene GnRF zu bilden.

Durch  die  Impfung  werde  das  Immunsystem dazu gebracht, das körpereigene GnRF zu blockieren. Dies habe  zur  Folge,  dass  die  Bildung  von  Androstenon  im Hoden unterdrückt werde. Mit der ersten Impfung werde dem  Immunsystem  zunächst  das  Antigen,  hier  das GnRF-Analogon,  präsentiert.  Das  Immunsystem  wird quasi  „scharf  gestellt“.  Erst  nach  der zweiten  Impfung,  die  mindestens  vier  Wochen  nach der  ersten  Impfung  erfolgen  sollte,  beginnt  das  Immunsystem,  die  Bildung  des  Androstenon  zu  unterdrücken.  Die  zweite  Impfung  sollte  vier  bis  sechs Wochen  vor  der  Schlachtung  durchgeführt  werden, um den Ebergeruch sicher ausschließen zu können.

Während dieser Zeitspanne werde nicht nur die Bildung von  Androstenon  unterdrückt,  sondern  gleichzeitig wird in der Leber der Abbau von Skatol verstärkt, eines weiteren Hauptverursachers des Ebergeruchs. Die Wirkung  der  zweiten  Impfung sei, so die Wissenschaftler,  aber  bereits  nach etwa  zwei  Wochen  gut  zu  erkennen:  Die  geimpften Tiere werden ruhiger, weniger aggressiv, zeigen weniger  Aufreiten  und  ihre  Hoden  werden  kleiner. 

Tiere, die bei der Impfung „durchgerutscht“ sind, können so erkannt und nachgeimpft werden. Nach Erfahrungen aus der Praxis betrifft dies 0,5 bis 2,0 Prozent der Tiere. Werden diese  Tiere  nachgeimpft,  sei  die  Geruchsvermeidung durch die Impfung genauso wirksam wie bei chirurgischer Kastration.

Die Belastung der Tiere durch die Impfungen sei vergleichsweise gering. Belastungen entstünden eventuell durch das  Selektieren  der  Tiere,  ihre  kurzzeitige  Fixierung und den Einstich der Impfpistole sowie gegebenenfalls Reaktionen an der Injektionsstelle. Das Selektieren der Tiere könne  durch die  getrennte  Haltung  von  männlichen  und weiblichen  Mastschweinen  vereinfacht  werden.  Wie für  alle  Behandlungen  an  den  Tieren  gelte  auch  hier, dass  Selektieren und Fixierung  möglichst  schonend vorgenommen  werden  sollten,  um  die  Belastung  der Tiere gering zu halten.

Die  Belastung  der  Tiere  bei  chirurgischer  Kastration unter Betäubung sei dagegen größer. Bei der Inhalationsnarkose  werden  die  Ferkel  in  kurzem  Abstand zweimal fixiert: Zunächst sollte ihnen etwa 20 Minuten vor der Kastration ein Schmerzmittel zur Behandlung des postoperativen Schmerzes injiziert werden. Anschließend  werden  sie  rücklings  im  Narkosegerät fixiert, um ihnen die Narkosemaske aufzusetzen, bevor der eigentliche Eingriff vorgenommen wird. 

 

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