Anmeldungen ab sofort möglich
Ab dem 1. Januar 2021 ist nach dem Tierschutzgesetz die Kastration männlicher Ferkel nur mit Betäubung zulässig. Mit Inkrafttreten der Ferkelbetäubungssach-kundeverordnung am 17. Januar 2020 wird sachkundigen Tierhaltern die Möglichkeit gegeben, eine Betäubung mit Isofluran selbst durchzuführen.
- Veröffentlicht am
Landwirte, die ihre Ferkel ab dem 1. Januar 2021 selbständig (das ohne Tierarzt) unter Isoflurannarkose kastrieren wollen, müssen hierfür einen Sachkunde-nachweis erbringen. Der gemäß der Verordnung notwendige Lehrgang über die erforderlichen theoretischen Kenntnisse kann am Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg (LSZ) oder an der Fachschule für Landwirtschaft Biberach durchgeführt werden.
In einem zweitägigen Lehrgang werden die Kenntnisse in den vorgeschriebenen Bereichen vermittelt und es wird eine schriftliche und mündliche Prüfung ablegt. Die ebenfalls erforderliche Praxisphase mit anschließender praktischer Prüfung kann an der LSZ Boxberg oder bei einem praktischen Tierarzt abgelegt werden.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation hat die LSZ Boxberg zusätzlich einen Online-Lehrgang entwickelt, bei dem die Schulungsinhalte über das Internet erlernt werden können. Die Prüfungen sollen als Präsenzveranstaltung stattfinden.
Anmeldungen zu den Lehrgängen sind ab sofort bei der LSZ Boxberg oder der Fachschule für Landwirtschaft Biberach möglich:
LSZ Boxberg: Tel. 07930/9928-113 (Frau Müller)oder E-Mail an poststelle@lsz-bwl.de
Fachschule für Landwirtschaft Biberach:Tel. 07351/526727oder E-Mail an Landwirtschaftsamt@biberach.de
Die Lehrgangskosten inkl. Prüfungsgebühr für den theoretischen Lehrgang betragen 150 Euro (Präsenzveranstaltung) beziehungsweise 120 Euro (Online-Lehrgang).
Online-Schulungen werden ab sofort angeboten. Die ersten Präsenzlehrgänge und -prüfungen starten abhängig von den Corona-Einschränkungen. Anmeldungen hierfür werden daher bis auf weiteres entsprechend vorgemerkt. Sobald Termine möglich sind, wird hierüber informiert.
Hinweis: Eine Förderung zum Erwerb eines Isofluran-Narkosegerätes muss bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (www.ble.de) bis spätestens 1. Juli 2020 beantragt werden. Die DLG zertifiziert derzeit entsprechende Geräte.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.