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Afrikanische Schweinepest (ASP)

Verordnung erneut angepasst

Der Bundesrat hat vor kruzem die nächste Änderung der Schweinepest-Verordnung beschlossen, durch die weitere wichtige Punkte zur Vorbereitung auf einen ASP-Seuchenfall geregelt werden.

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Bundesrat segnet wichtige Änderungen zur ASP-Bekämpfung ab.

Mit dieser Änderung werden Regelungen geschaffen, die die Behörden in die Lage versetzen, neben den jetzt schon bestehenden rechtlichen Möglichkeiten weitergehende Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen anordnen zu können. Mit der Verordnung soll angesichts der Bedrohungslage zur ASP von den kürzlich erweiterten Möglichkeiten nach dem Tiergesundheitsgesetz Gebrauch gemacht werden. Bei diesen Maßnahmen geht es insbesondere um die Möglichkeit

- der Umzäunung eines bestimmten Gebietes

- der Anordnung eines Ernteverbots oder das Anlegen einer Jagdschneise

- der Anordnung einer vermehrten Fallwildsuche, um so die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren

- der Beauftragung anderer Jagdscheininhaber, insbesondere Angehörige der Landesforstverwaltungen oder Berufsjäger, zur verstärkten Bejagung, wenn der Jagdausübungsberechtigte einer entsprechenden Anordnung zur verstärkten Bejagung nicht oder nicht in dem erforderlichen Maß nachkommt.

Zur Vermarktung von Schlachtschweinen aus einer Restriktionszone nach einem ASP-Ausbruch wird es zukünftig auch möglich sein, eine Stichprobenuntersuchung durchzuführen und nicht mehr wie bisher alle Schweine.

 

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