Welche Regeln gelten im Tierschutz?
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Tierärztin Dr. Cornelie Jäger im Interview mit BWagrar
Welche Regeln gelten im Tierschutz?
Dr. Cornelie Jäger, langjährige Amtstierärztin und von 2012 bis 2017 Landesbeauftragte für Tierschutz in Baden-Württemberg, ist Mitglied der Tierschutz-Ausschüsse der Bundes- und Landestierärztekammer, freie Gutachterin und Autorin. 2018 erschien „Die Sache mit dem Suppenhuhn. Wie landwirtschaftliche Tierhaltung endlich allen gerecht wird“ (www.bwagrar.de, Webcode 5920259). Im Interview erläutert die Veterinärin, was Tierschutz und Tierwohl bedeuten und welche Regeln im Tierschutz zu beachten sind.
BWagrar: Frau Dr. Jäger, worin unterscheiden sich die Begriffe Tierwohl und Tierschutz?
Jäger: Man kann es am einfachsten so unterscheiden:
- Tierschutz ist das, was die Menschen für die Tiere tun. Dafür gibt es einen klaren ethischen und gesetzlichen Auftrag, der sogar in der Verfassung verankert ist.
- Tierwohl, also das Wohlbefinden der Tiere, ist dagegen das, was bei den Tieren herauskommt, wenn in der Tierhaltung alles gut gemacht wird.
Es gibt nicht nur verbindliche Regeln und Mindeststandards für den Tierschutz, sondern auch Methoden, mit denen man das Wohlbefinden der Tiere ziemlich gut erfassen kann. Dazu zählt das Modell der "Fünf Freiheiten" und die dazugehörenden Tierwohl-Indikatoren.
BWagrar: Welche Regeln sind beim Tierschutz für alle Nutztierarten besonders wichtig?
Jäger: Zum einen gibt es im Tierschutzgesetz den allgemeinen Auftrag, dass jedes Tier artgerecht ernährt, gepflegt, verhaltensgerecht untergebracht und von sachkundigen Menschen betreut werden muss. Zum anderen hat man einige Verbote, wie zum Beispiel das Verbot, Tiere zu überfordern. Das gilt übrigens auch für Milch-, Mast und Legeleistungen, ist aber im Gesetz ziemlich unkonkret formuliert.
„Jedes Tier muss artgerecht ernährt, gepflegt, verhaltensgerecht untergebracht und von sachkundigen Menschen betreut werden.“
Konkretere Regeln für die landwirtschaftliche Tierhaltung finden Sie vor allem in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung. Da steht für alle Nutztiere drin, dass sie so untergebracht sein müssen, dass sie sich nicht verletzen können. Außerdem müssen sie immer ausreichenden Witterungsschutz haben und genügend Futter und Wasser erhalten. Dazu kommt noch, dass der Halter die Tiere jeden Tag überprüfen muss.
BWagrar: Sie sind Mitautorin des neu erschienenen „Tierschutzrecht für Landwirte“. Warum sollten Landwirte dieses Fachbuch lesen?
Jäger: Vor allem, weil es ein kurzer Einstieg in das etwas sperrige Thema ist. Die passen-den Gesetze und Verordnungen zu finden und zu lesen, ist nicht so einfach. Deshalb wollen wir einen Überblick bieten, welche rechtlichen Vorgaben es für die landwirtschaftliche Tierhaltung gibt und welche Gutachten besonders wichtig sind.
Einiges gilt für alle Tiere, manches nur für bestimmte Tierarten oder Tätigkeiten. So haben wir das auch im Buch sortiert. Außerdem erklären wir auf wenigen Seiten, wie die Tierschutzbehörden arbeiten und welche Rechte sie, aber auch die Tierhalter haben. Wer anschließend mehr wissen möchte, hat dann zumindest die richtigen Stichworte zur Hand, um tiefer einzusteigen.
Tierschutzrecht für Landwirte
Wilhelm Hornauer, Cornelie Jäger, Peter Reithmeier: Tierschutzrecht für Landwirte. 2020. 141 S., 33 Farbfotos, 18 Tabellen, kart. 19,95 Euro. ISBN 978-3-8186-0956-6. Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart. www.ulmer.de.
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