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Isofluran-Narkose

Sachkundenachweis ersetzt Gefährdungsbeurteilung nicht

Ab dem 1. Januar 2021 ist die Ferkelkastration in Deutschland nur noch unter Betäubung erlaubt. Eine der zulässigen Methoden ist die Kastration unter Vollnarkose mit Isofluran. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt Landwirte vor einer "unkritischen" Anwendung und macht darauf aufmerksam, dass eine individuelle Abschätzung der potenziellen Gefährdung erforderlich sei.

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Nachdem mittlerweile drei Geräte von drei Herstellern für die Isofluran-Narkose zur Ferkelkastration durch die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) zertifiziert wurden und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dazu die "Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen" (FerkBetSachkV) erlassen hat, steht die Anwendung der Methode unmittelbar bevor. 

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt dennoch vor einer unkritischen Anwendung und macht darauf aufmerksam, dass auch mit Sachkundenachweis eine individuelle Abschätzung der Gefährdungen erforderlich ist. 

Seit 2017 liefen Gespräche mit besorgten Landwirten auf, die eine zusätzliche Gesundheitsgefährdung durch die Isofluran-Narkose, die fortan innerhalb ihrer Stallungen stattfindet, befürchteten. Anlass genug, für die SVLFG zu versuchen, arbeitsschutzrelevantes Schulungsmaterial in der Sachkundeschulung zu etablieren. Da die FerkBetSachkV jedoch ihre Grundlage im Tierschutzgesetz findet, sei kein Platz für weitere Schulungsaspekte, die den Arbeits-und Gesundheitsschutz betreffen, eingeräumt worden. 

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