Erste Fälle bei Wildvögeln in Norddeutschland
In Deutschland wurden am 30.Oktober 2020 (siehe BMEL-Informationen auf www.bwagrar.de) Fälle von Infektionen mit hochpathogenener aviärer Influenza (HPAI)/Vogelgrippe vom Subtyp H5 bei Wildvögeln nahezu zeitgleich an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg nachgewiesen. Diesen Ereignissen ging eine Serie von Ausbrüchen bei Geflügel und Wildvögeln in Russland und Kasachstan seit Ende Juli sowie in Israel und in den Niederlanden Mitte und Ende Oktober 2020 voran. Das Risiko weiterer Einträge von nach Deutschland, der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als hoch eingestuft (2. November 2020).
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Die festgestellten Virustypen wurden bisher nicht bei Menschen nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) rät, Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel unverzüglich weiter zu intensivieren sowie die Biosicherheit in den Geflügelbetrieben zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden.
Das FLI stuft das Risiko weiterer Einträge von HPAI H5-Viren nach Deutschland als hoch ein. Die Ausbreitung von HPAI H5-Viren in Wasservogelpopulationen in Deutschland und ein Eintrag in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird ebenfalls als hoch eingeschätzt.
Auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln sollten deshalb umgehend den Veterinärbehörden zur Bergung und Untersuchung gemeldet werden. In Zoos und Geflügelhaltungen, insbesondere mit Auslauf- und Freilandhaltung, sollten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüft und wenn nötig optimiert werden.
Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen. Hierzu müssten die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachungs- beziehungsweise Abklärungsuntersuchungen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind Geflügelhalter laut FLI gesetzlich verpflichtet.
Außerdem sei die Errichtung einer funktionierenden physischen Barriere zwischen den Habitaten von wilden Wasservögeln (Gewässer, Felder auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und den Geflügelhaltungen wesentlich. Berücksichtigt werden müssten auch indirekte Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge).
Sofern eine weitere Ausbreitung des Virus vor allem im Wildvogelbereich erfolge, könne die Aufstallung von Freilandgeflügel in betroffenen Regionen als wirksame Methode zur Verhinderung der Viruseinschleppung in Erwägung gezogen werden.
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