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Vogelgrippe im Landkreis Karlsruhe

Geflügel in Forst und Hambrücken muss aufgestallt werden

Weil die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) im Vogelpark Hambrücken bei einer wild lebenden Ente und einem gehaltenen Schwan festgestellt worden sind, mussten dort inzwischen rund 200 Vögel getötet werden. Der Verdacht, dass zwei verendet aufgefundene Hühner aus einem Vogelpark in Forst ebenfalls mit HPAI infiziert sind, hat sich jetzt ebenfalls bestätigt. Das Landratsamt Karlsruhe hat deshalb eine Allgemeinverfügung für die Gemeinden Forst und Hambrücken erlassen. In den beiden Orten muss Geflügel nun aufgestallt werden.

von Redaktion Quelle Landratsamt Karlsruhe erschienen am 20.12.2024
Zum Schutz vor der Vogelgrippe müssen Geflügelhalter in zwei Gemeinden im Landkreis Karlsruhe ihre Tiere nun aufstallen. © Friedrich Springob
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In Forst ist aufgrund der räumlichen Nähe ein weiterer Tierpark involviert. Da in beiden Parks eine größere Anzahl an besonders seltenen und schützenswerten Vogelarten gehalten werden, ist hier laut dem Landratsamt Karlsruheein differenziertes Vorgehen zwischen Keulung, Separierung und nochmaliger Untersuchung notwendig. Beide Parks sind gesperrt.

Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe hat am Freitag, 20. Dezember 2024 eine Allgemeinverfügung für die Gemeinden Forst und Hambrücken erlassen, die ab Samstag, 21. Dezember 2024 gilt. Für Geflügelhalter in diesen Gemeinden gelten dann besondere Auflagen: Unter anderem haben die Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen ihre Tiere unverzüglich aufzustallen. Weiterhin sind Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte verboten.

Biosicherheitsmaßnahmen einhalten

„Für alle Vogelhalter, insbesondere im Bereich der Rheinschiene, wird die Einhaltung und Umsetzung entsprechender Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der eigenen Bestände dringend empfohlen“, so Dr. Joachim Thierer, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe. Zu den wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen zählen die Vermeidung des Kontaktes zwischen gehaltenen Vögeln und Wildvögeln sowie der Schutz von Futterplätzen und Tränken vor Wildvögeln. Die Geflügelhalter in Hambrücken und Forst wurden bereits gesondert unterrichtet.

Die Einzelheiten können dem Text der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Karlsruhe zur Aufstallung von Geflügel wegen der Feststellung von Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza; HPAI) entnommen werden, die seit Freitag, 20. Dezember 2024 auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe www.landkreis-karlsruhe.de unter der Rubrik „Aktuelles - Amtliche Bekanntmachungen“ nachgelesen werden können.

Veterinäramt bittet um Mithilfe

Bei dem festgestellten H5 N1-Virus handelt es sich um einen Virustyp, bei dem noch in keinem Fall die Übertragung auf den Menschen nachgewiesen wurde. Das Veterinäramt bittet die Öffentlichkeit, tote oder erkennbar kranke Wildvögel, insbesondere Wasser-, Greif- und aasfressende Vögel wie Raben oder Krähen, unter Angabe des Fundortes beim Landratsamt unter der Telefonnummer 0721/936-83020 beziehungsweise per E-Mail an veterinaeramt@landratsamt-karlsruhe.de zu melden. Die Tiere sollten weder berührt noch vom Fundort entfernt werden, um eine Verschleppung der Seuche zu verhindern. Die Beseitigung wird dann vom Amt organisiert. In der Regel erkranken nur Vögel; da andere Tiere das Virus aber weiterverbreiten können, sollte ein direkter Kontakt von Haustieren, insbesondere Hunde und Katzen, mit toten oder kranken Vögeln vermieden werden.

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