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Donaueschingen

Geflügelpest in Baden-Württemberg

Seit einigen Wochen wird die Geflügelpest bereits vermehrt in Europa sowie in Deutschland insbesondere an der Nord- und Ostseeküste bei Wildvögeln und vereinzelt bei Geflügel durch unterschiedliche Subtypen des hoch pathogenen aviären Influenzavirus nachgewiesen.

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Bei einem schwer erkrankten Mäusebussard, der an einem Weiher bei Donaueschingen gefunden wurde, wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) des Subtyps H5 amtlich festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Untersuchungsbefund des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Freiburg bestätigt, die genaue N-Typisierung des Virus steht seitens des FLI noch aus. Das Risiko weiterer Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln ist damit im Land als hoch einzustufen. Dies teilte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vergangene Woche in Stuttgart mit.

Die zuständigen Behörden vor Ort werden das weitere Vorgehen im Rahmen einer Allgemeinverfügung, die am Montag öffentlich bekannt gegeben wird, festlegen. Betroffen sind durch die geographische Lage des Weihers der Schwarzwald-Baar-Kreis sowie der Landkreis Tuttlingen. „Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden aufgerufen, ihre Tiere bestmöglich vor einem Seucheneintrag über Wildvögel zu schützen. Insbesondere müssen bei Auslauf- und Freilandhaltungen Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln sowie eine Viruseinschleppung über Einstreu, Futter und Tränkwasser in die Haustierbestände in jedem Fall verhindert werden. Soweit möglich, sollen die Tiere aufgestallt oder unter Schutzeinrichtungen gehalten werden. So soll die Seucheneintragung in Nutzgeflügelbestände und sonstige Vogelhaltungen durch Wildvögel verhindert werden“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL.

Bereits im November hatte Minister Hauk die Geflügelhalter dazu aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung eines Geflügelpesteintrags strikt einzuhalten. Dabei hieß es, dass insbesondere der direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln sowie eine Erregereinschleppung über Einstreu, Futter und Tränkwasser in die Haustierbestände in jedem Fall verhindert werden muss. Bei allen Geflügelhaltungen muss hierzu sorgfältig geprüft werden, ob die Haltungsbedingungen ausreichenden Schutz der Tiere vor den Erregern dieser besonders für Hühnervögel und Puten tödlich verlaufenden Krankheit bieten. Dies gilt neben Wirtschaftsgeflügelhaltungen auch für Hobbyhaltungen.

Schwachstellen sind umgehend zu beheben. Dabei sind insbesondere Eintragsmöglichkeiten über Ausscheidungen von Wildvögeln über Ausläufe, Futter und Einstreu sowie sonstige Gegenstände, Kleidung oder Schuhe zu beachten. Betriebsanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände müssen sich in einem guten Erhaltungszustand befinden, damit die Einhaltung guter Hygienebedingungen gegeben ist sowie Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten leicht durchführbar sind.

Für Ställe und Haltungseinrichtungen sind stallspezifische Schutzkleidung und Schuhe zu verwenden. Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten sind bereitzustellen und zu nutzen. Jäger, die mit Federwild oder dessen Ausscheidungen in Berührung gekommen sind, dürfen keinen Kontakt zu Geflügel haben. Zudem ist durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen ist, dass das Eindringen von tierischen Schädlingen, wie beispielweise Schadnagern, verhindert wird. Auch sonstige Haustiere sind von den Haltungseinrichtungen fernzuhalten. Daneben ist eine erhöhte Wachsamkeit für ein schnelles Erkennen von Seuchenverdachtsfällen bei Geflügel und gehaltenen Vögeln sowie die unverzügliche Abklärung der Krankheitsursachen besonders wichtig.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel den zuständigen Veterinärbehörden bei den Landratsämtern oder Bürgermeisterämtern der Stadtkreise zu melden. Diese organisieren das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere, um die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden.

 

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