Beschäftigungsmaterial: Ab Januar 2022 starten Kontrollen
Ab 1. Januar 2022 wirken sich die gesetzlichen Neuregeln zum Beschäftigungsmaterial für Schweine auch auf die Vorgaben der Initiative Tierwohl (ITW) aus. Das Kritierium "Raufutter" soll dann im Rahmen der Audits auf den Schweinebetrieben überprüft werden.
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Die ITW hat in einem Schreiben an die Bündler klargestellt, dass zum 1. Januar 2022 die gesetzlichen Neuregelungen zum Beschäftigungsmaterial auch Konsequenzen für die Umsetzung innerhalb der Initiative Tierwohl haben und bei den Audits überprüft werden.
ITW-Raufutter "on top"
In dem Kriterienkatalog(en) der ITW heißt es zum Raufutter, das zusätzlich zum gesetzlichen Beschäftigungsmaterial angeboten werden muss:
"Das Raufutter muss ein anderes Material sein als das gesetzlich geforderte Beschäftigungsmaterial (zumBeispiel Stroh und Heu; verschiedene Strohsorten gelten als ein Material). Zudem müssen das Raufutter und das Beschäftigungsmaterial getrennt (beispielsweise nicht in einer gemeinsamen raufe für Heu und Stroh) angeboten werden."
Im Klartext bedeutet das: Die ITW-Betriebe (Ferkelerzeugung, Ferkelaufzucht und Schweinemast) müssen sowohl die neuen gesetzlichen Anforderungen zum Beschäftigungsmaterial erfüllen als auch "on top" das Raufutter nach den ITW-Vorgaben für die Tiere bereitstellen.
Die ITW weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass somit ab dem 1. Januar 2022 auch im ITW-System für das Beschäftigungsmaterial die neuen gesetzlichen Anforderungen gelten. Die Bewertung des Beschäftigungsmaterials erfolgt unter der Rubrik Basiskriterien. Das bedeutet, dass bei geringfügigen Abweichungen im Audit noch Korrekturmaßnahmen vereinbart werden können.
Erläuterungen zu den Kriterienkatalogen angepasst
Die ITW hat die Erläuterungen der Kriterienkataloge für die einzuhaltenden Vorgaben zum gesetzlichen Beschäftigungsmaterial ausführlich ergänzt und auf der Seite der ITW veröffentlicht.
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