Bundeskabinett hat Pakete beschlossen
Mit mehreren Gesetzespaketen, die heute im Bundeskabinett verabschiedet wurden, stehen nun die Pläne für die Ausgestaltung der nationalen Strategie zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Deutschland. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zeigte sich über die Ergebnisse zufrieden. Der Deutsche Bauernverband fordert dringend Nachbesserungen.
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„Ich will nicht, dass es uns mit der Lebensmittelerzeugung in Deutschland so geht, wie mit den Smartphones. Lebensmittel sollen nicht dort produziert werden, wo es am billigsten ist“, betonte Bundeslandwirtschaftsministeriun Julia Klöckner bei der Pressekonferenz zur Verbschiedung der GAP-Gesetze im Bundeskabinett. Mit den Gesetzesentwürfen sieht sie eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft auf den Weg gebracht.
Kernpunkte sind dabei:
- 25 Prozent der Direktzahlungen werden als Eco-Schemes, also nur gegen Umweltleistungen bereit gestellt. Landwirtinnen und Landwirte sollen aus einem Katalog von Umweltschutzmaßnahmen auswählen können. Dazu zählt zum Beispiel ein Schutzgebietsbonus für ökologische Leistungen in Natura-2000-Gebieten. Weitere Ökoregelungen belohnen vielfältige Acker-Fruchtfolgen, blütenreiche Wiesen und Weiden oder den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Die Details dieser Regelungen sollen von Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium im Einvernehmen per Verordnung ausgearbeitet werden.
- Gelder von der ersten Säule werden ab 2023 in mehreren Schritten in die zweite Säule umgeschichtet; insgesamt 15 Prozent bis 2026.
- Als Grundbedingung („Konditionalität“) für alle Zahlungen gelten künftig erweiterte Anforderungen: So müssen drei Prozent der Ackerflächen für Brachen oder Gehölzstreifen zur Verfügung gestellt werden. Dauergrünland muss erhalten werden und darf in Natura-2000-, Feucht- und Moorgebieten nicht umgewandelt oder gepflügt werden.
- Es giobt mehr Geld (bisher 7,0 Prozent, künftig 12,0 Prozent) für die ersten Hektare.
- Es gibt mehr Förderung für Junglandwirte bis 40 Jahre (Betriebe bis 120 Hektar).
- sowie mehr Förderung der extensiven Weidehaltung: Prämien für bestimmte Weidetiere.
Köckner betonte: Das Modell der Direktzahlungen bleibt in dieser Agrarreform noch erhalten. Allerdings kann sich dies in einer der nächsten Förderperioden ändern.
Nachbesserung nötig
Den Kabinettsbeschluss zum Gesetzespaket für die Agrar-Direktzahlungen sieht der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, äußerst kritisch: „Das Aufschnüren des Beschlusses der Agrarministerkonferenz vom 26. März ist nicht akzeptabel. Die Beschlüsse der Agrarminister bedeuten ohnehin schmerzhafte Einschnitte für die deutschen Landwirte bei der EU-Agrarförderung. Die Einkommenswirksamkeit der Agrarförderung wird allein dadurch um etwa 1,8 Milliarden Euro bzw. 40 Prozent gemindert. Dies wird zu einem Strukturbruch in der bäuerlichen Landwirtschaft führen. Deshalb haben wir absolut kein Verständnis für weitere Verschärfungen. Durch die zusätzlich vorgeschlagenen, sehr kontrollaufwendigen Eco-Schemes wird eine pragmatische Umsetzung und eine pünktliche Auszahlung der Fördermittel im Dezember 2023 gefährdet. Grünland- und Futterbaubetriebe dürfen nicht bei den Eco-Schemes benachteiligt werden. Eine Aushöhlung bewährter Agrarumweltprogramme der 2. Säule durch parallele Eco-Schemes muss unterbleiben. Hier muss der Bundestag für Korrekturen sorgen. Dazu hat der DBV Vorschläge für einfach umsetzbare, attraktive und wirksame Umweltmaßnahmen mit wirtschaftlichen Anreizen vorgelegt.“
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