Per App zu mehr Tierwohl bei den Kühen
Wie geht es den Milchkühen? Und: Wie steht es um das Tierwohl in der Herde? Antworten auf diese Fragen liefern inzwischen zahlreiche Hilfsmittel. Nun ist eine neue Anwendung für die betriebliche Eigenkontrolle hinzugekommen: die Pro-Q-BW-App. Die am Landwirtschaftlichen Zentrum (LAZBW) in Aulendorf entwickelte, kostenlose App unterstützt Landwirte und Berater bei der Erfassung und Ursachensuche von Tierwohlmängeln.
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Mit beiden Apps können tierbezogene Indikatoren einfach und ohne größeren Aufwand erhoben werden. Bei beiden Tools funktioniert die betriebliche Eigenkontrolle als abgeschlossene Softwareanwendung. Die Ergebnisse werden in Form einer Ampel dargestellt. Die App Pro-Q-BW rangiert die Resultate über Richt- und Alarmwerte, die sich zum Beispiel an der schon länger bestehenden App Q-Wohl-BW und dem KTBL-Leitfaden für Tierschutzindikatoren orientieren. Während die Q-Wohl-BW-App mit der Bewertung der Tierwohlsituation endet, kann man mit der App Pro-Q-BW zusätzlich nach den Ursachen von Mängeln suchen und überprüfen, ob die Haltung und das Management der Kühe der guten fachlichen Praxis entsprechen und aktuelle Empfehlungen im Betrieb umgesetzt werden oder nicht.
Haltung und Management im Blick
So werden zum Beispiel bei auffällig verschmutzten Tieren die Kontrollpunktbereiche „Funktionsbereich Liegen“, „Funktionsbereich Laufen“, „Herdenmanagement“, „Fütterungsmanagement und -hygiene“ sowie „bedarfsgerechte Fütterung“ mit Checklisten unter die Lupe genommen. Kommt es bei diesem Soll-Ist-Vergleich zu Abweichungen, erhält der Anwender Vorschläge, um zum Beispiel die Tierverschmutzung zu verbessern. Solche Vorschläge könnten dann die zweimal tägliche Reinigung der Liegebox oder eine Korrektur der Einstellung des Nackensteuers der Liegeboxen sein. Aus den Vorschlägen können im Anschluss Maßnahmen ausgesucht werden, die sinnvoll erscheinen und gut umsetzbar sind. Die Maßnahmen sollen hierfür in zwei Phasen unterteilt werden, um zunächst die Wirksamkeit der „ersten Phase“, die eventuell leichter umsetzbare Maßnahmen enthält, abzuwarten. Mit einer selbst festgelegten Nachkontrolle kann schließlich überprüft werden, welcher Schritt gewirkt hat.
Lesen Sie den gesamten Beitrag in der aktuellen BWagrar-Ausgabe 4/2022.
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