Förderung von Investitionen
Die „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ ist in Kraft getreten. Damit können sich Betreiber von Biogasanlagen die emissionsmindernde Aufrüstung mit bis zu 40 Prozent bezuschussen lassen.
- Veröffentlicht am
Im Rahmen der Förderrichtlinie sollen Investitionen von Biogasanlagenbetreibern im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zur Steigerung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern anteilig bezuschusst werden. Ziel ist die Reduzierung umwelt- und klimaschädlicher Emissionen in der Landwirtschaft aus dem Umgang mit Wirtschaftsdüngern allgemein durch die zusätzliche Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen.
Im Einzelnen gefördert werden sollen:
- Gasdichte Abdeckung von Lagern für Gärrückstände, sofern keine rechtlichen Vorgaben zur gasdichten Abdeckung bestehen
- Umrüstung von bereits errichteten und betriebenen Biogasanlagen unter der Voraussetzung einer Erhöhung des Wirtschaftsdüngeranteils am Substrateinsatz:
- Maschinen, Geräte und Anlagen zur Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern zur energetischen Nutzung in Biogasanlagen;
- Bau von zusätzlichen Lagerbehältern aufgrund höherer Wirtschafts-düngermengen sowie damit einhergehender höherer Mengen an Gärrückständen;
- Maßnahmen zur Annahme von Wirtschaftsdüngern von anderen Betrieben und zur logistischen Umsetzung der Wirtschaftsdüngermobilisierung;
- Wirtschaftsdünger-spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen, unter der Voraussetzung eines Wirtschaftsdüngeranteils von mindestens 80 Masseprozent an der jährlich eingesetzten Substratmenge
- Investitionsbegleitende Maßnahmen
Pro Unternehmen und Investitionsvorhaben werden bis zu 200.000 Euro gefördert. Die Förderrichtlinie ist befristet bis zum 31. Dezember 2024.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.