Das ändert sich für Schweinehalter
Die dritte Phase der Initiative Tierwohl ist am 1. Januar 2021 an den Start gegangen. Für Schweinehalter gibt es bei den Kriterien einige Änderungen. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt.
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Mit dem Jahreswechsel begann die dritte Phase der Initiative Tierwohl (ITW). Seit dem 15. September vergangenen Jahres konnten sich Ferkelerzeuger, die bereits teilnehmen sowie neue und bereits teilnehmende Schweinemäster anmelden. Neue Ferkelerzeugerbetriebe können sich nach jetzigem Stand ab Februar dieses Jahres anmelden.
- Auf die Schweinebetriebe in der dritten Phase warten einige Änderungen:
- Schweinehalter müssen mindestens einmal im Jahr an einer fachspezifischen Fortbildung teilnehmen.
- ITW-Ferkelaufzüchter dürfen nur noch Ferkel von ITW-Sauenhaltern beziehen.
- ITW-Sauenhalter bekommen ihre finanzielle Entschädigung in Zukunft von den Ferkelaufzüchtern. Diese erhalten einen Preis von 3,07 Euro pro Ferkel und geben davon 1,80 Euro pro Ferkel an den Sauenhalter weiter.
- Raufutter ersetzt darüber hinaus das zusätzliche organische Beschäftigungsmaterial in den Schweinebuchten.
Stichwort Raufutter: Dieses muss zusätzlich und getrennt zum sonstigen Futter angeboten werden. Das Futter kann hierfür in Intervallen gefüttert werden. Den Tieren muss es jedoch in der überwiegenden Zeit des Tages zur Verfügung stehen.
Um sich auf die dritte Programmphase vorzubereiten, konnten Schweinehalter das Kriterium „Raufutter“ schon im November vergangenen Jahres umsetzen. Bei Betrieben, die ihren Schweinen bereits Raufutter vorlegen, soll der Preis von 1,80 Euro pro Schwein auf 2,30 Euro pro Schwein erhöht werden. Dabei muss beachtet werden, dass dieser Aufpreis an die Anmeldung für den Zeitraum ab Januar 2021 gebunden ist.
Die jetzt drei Jahre geltende Programmphase soll in Zukunft nicht mehr über einen Fonds bezahlt werden, sondern über den Markt finanziert werden. Damit soll erreicht werden, dass derjenige, der mehr für Tierwohl ausgibt, auch mehr dafür bekommt. Dadurch soll beispielsweise großen Gastronomiebetrieben die Teilnahme der Initiative Tierwohl leichter möglich gemacht werden.
Wahlkriterien in der ITW fallen künftig weg
Da auch Schweinefleisch künftig eine sogenannte Signalkennzeichnung erhalten soll, sollen fortan einheitliche Anforderungen an alle Erzeuger gestellt werden. Durch diese Kennzeichnung soll erreicht werden, dass das Fleisch bis zum Erzeugerbetrieb zurückverfolgt werden kann. Hierfür gelten ab Januar dieses Jahres die folgenden Kriterien:
- Basiskriterien Tierhaltung*
- Hygiene*
- Tiergesundheit*
- Teilnahme am Antibiotikamonitoring
- Teilnahme am indexierten Schlachtbefunddatenprogramm
- Stallklimacheck
- Tränkwassercheck
- Fortbildung
- Tageslicht
- Zehn Prozent mehr Platzangebot
- Raufutter
- Bezug von ITW-Ferkeln (nur für Ferkelaufzucht)
*die als erstes genannten Punkte sind im QS-Leitfaden Landwirtschaft Schweinehaltung festgelegt.
Noch mehr Informationen zur dritten Programmphase finden Sie unter: https://initiative-tierwohl.de/partner/3-programmphase-2021/downloads-programmphase-3/#kriterien
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