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Tierrechtsorganisation

Peta zeigt 26 Milchviehbetriebe mit Anbindehaltung an

Die Tierrechtsorganisation Peta hat bei der Staatsanwaltschaft München II Anzeige gegen einen Betrieb mit tierquälerischer Anbindehaltung im bayerischen Landkreis Miesbach erstattet. Grundlage der Strafanzeige ist ein neues Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) Münster (Az.: 4 K 2151/19), das im Februar Anbindehaltung als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wertete. Die Tierrechtler haben zuvor im November Strafanzeigen gegen 26 Rinderhaltungsbetriebe in Süddeutschland erstattet – 19 davon liegen in Bayern, sieben davon in Baden-Württemberg.

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Peta
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Die Tierrechtsorganisation ruft die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und den baden-württembergischen Minister Peter Hauk auf, die Anbindehaltung sofort zu verbieten. Gleichzeitig sollten sie Landwirte mit Ausstiegshilfen unterstützen. Da die Landesregierungen einen schnellen Ausstieg aus der Haltungsform blockierten, ruft Peta Verbraucher auf, Milch und Milchprodukte aus Bayern und Baden-Württemberg zu boykottieren.  

„Das dauerhafte Anbinden von Rindern muss endlich in die Geschichtsbücher verbannt werden. Dieses mittelalterliche Haltungssystem ist körperliche und auch seelische Folter“, so Scarlett Treml, Fachreferentin für Tiere in der Agrarindustrie bei PETA Deutschland. Laut Bundesregierung führt die dauerhafte oder zeitweise Anbindehaltung „zu erheblichen Beeinträchtigungen in allen Funktionskreisen des arteigenen Verhaltens“. [1]

Die Tierrechtsorganisation weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bundestierärztekammer seit 2015 einen kompletten Ausstieg aus der Haltungsform fordert. Am 3. Februar 2022 urteilte das VG Münster, dass ein Landwirt Rindern grundsätzlich mindestens zwei Stunden freien Auslauf pro Tag gewähren muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

[1] Antwort der Bundesregierung. Kleine Anfrage, Drucksache 20/926 vom 11.03.22. Online abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000926.pdf. (17.11.22).

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