App für digitale Bilder
Das Ministerium Ländlicher Raum in Baden-Württemberg präsentiert eine App, die Unterstützung bei der Antragstellung des Gemeinsamen Antrags bieten soll. Damit soll die Kommunikation zwischen Antragsteller und Verwaltung verbessert werden.
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Die Beantragung und Verwaltung des Gemeinsamen Antrags sollen digitaler werden. So ist ab sofort eine App verfügbar, mit der Antragsteller Fotos zu bestimmten Prüfsachverhalten unkompliziert und rund um die Uhr an die Verwaltung geben können. „Das lästige Ausfüllen von Formularen oder Abwarten von richtigen Zeitpunkten entfällt und beschleunigt so auch die Antragsbearbeitung“, so Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bei der Vorstellung der neuen mobilen Anwendung (App) „profil (bw)“.
Im Startjahr werden mit der App Nachweise für folgende Fördermaßnahmen beziehungsweise Sachverhalte möglich sein:
- Öko-Regelung 5 (Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier Kennarten): Nachweis der Kennarten,
- FAKT B3.2 (Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland mit mindestens sechs Kennarten): Nachweis der Kennarten,
- Teilschläge („rote Fälle“), bei denen über das Flächenmonitoring die Antragsangaben nicht bestätigt werden konnten oder eine Auflage als nicht erfüllt bewertet wurde: Nachweis der tatsächlichen Situation vor Ort,
- Nutzungen, die unter Glas angebaut werden: Nachweis der angebauten Kultur.
Information über fehlende Fotonachweise
Über die App „profil (bw)“ werden die Antragstellenden unterrichtet, zu welchen der genannten Prüfinhalten Nachweise in Form von georeferenzierten Fotos eingereicht werden sollen. Georeferenziert bedeutet dabei, dass jedes Foto, das über die App erstellt wird, automatisch mit Informationen über den Aufnahmestandort, Aufnahmerichtung, Datum und Uhrzeit versehen wird.
Die App kann zeitlich flexibel eingesetzt und Fotos können von mehreren Flächen direkt nacheinander erstellt werden. So können beispielsweise bei einem Rundgang durch die beantragten Schläge des Betriebes Fotos von den betroffenen Flächen aufgenommen werden. Erhält der Antragsteller einen neuen Auftrag in der „profil (bw)“, so können die entsprechenden und bereits erstellten Fotos diesem Auftrag zugeordnet und der Verwaltung zugesendet werden. Auch können Bilder direkt beim Mähen oder Mulchen von Grünland oder Brachen erstellt und in der Galerie der App „profil (bw)“ abgelegt werden.
Eine App für die Dokumentationspflichten
Mit „profil (bw)“ können auch Bilder ohne einen Auftrag erstellt werden, um beispielsweise die für die Öko-Regelung 5 (mindestens vier Kennarten im Dauergrünland) geforderten Nachweise zu dokumentieren. Nur bei Nutzung der App „profil (bw)“ ist sichergestellt, dass diese für die Verarbeitung unbedingt erforderlichen Informationen auch bereitgestellt und nicht manipulierbar sind. Die Nutzung einer anderen App oder die Erstellung der georeferenzierten Fotos mittels einer anderen Technik ist deshalb ausgeschlossen. Anhand der eingereichten Fotos prüft die Verwaltung die Antragsangaben nochmals. Sollten nach wie vor Fehler erkannt werden, bekommt die Antragstellerin beziehungsweise der Antragssteller eine Mitteilung/Rückmeldung zu dieser Feststellung. Die Antragsteller können daraufhin bis zum 30. September über FIONA ihren Antrag korrigieren.
Für iOS-Geräte wird die App voraussichtlich Mitte/Ende Mai zum Download im Apple Store zur Verfügung gestellt. Das Apple-Gerät sollte mindestens die iOS-Version 15.3.1 (iOS 15.3.1) haben.
Die App „profil (bw)“ für Android finden gibt es kostenlos im Play Store. Für Android-Nutzer wird mindestens die Version 10 empfohlen. Es sollten 50 MB freier Speicher auf dem Smartphone vorhanden sein, zusätzlich ist Speicher für die erstellten Bilder notwendig.???????
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