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Japankäfer

Eine Gefahr für Baden-Württemberg?

Bereits im Jahr 2021 wurde in Freiburg ein Japankäfer in einer Falle gefunden. Die Vermu-tung war, dass er als blinder Passagier aus dem Befallsgebiet in Oberitalien eingeschleppt wurde. Jedoch hat sich der Japankäfer in den letzten Jahren sowohl in Italien als auch in der Schweiz stark ausgebreitet. Im Weinbau sowie bei Beerenobst sind durch den Fraß der adulten Käfer erhebliche Schäden zu erwarten
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Wie klein der grün-braune Japankäfer (Mitte) ist, wird im direkten Vergleich mit Rosenkäfer (links) und Maikäfer (rechts) deutlich.
Wie klein der grün-braune Japankäfer (Mitte) ist, wird im direkten Vergleich mit Rosenkäfer (links) und Maikäfer (rechts) deutlich.LTZ Augustenberg
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Bereits im Jahr 2021 wurde in Freiburg ein Japankäfer in einer Falle gefunden. Die Vermutung war, dass er als blinder Passagier aus dem Befallsgebiet in Oberitalien eingeschleppt wurde. Weitere Einzelfunde in den Jahren 2022 und 2023 entlang von Hauptverkehrsachsen bestätigen diese Annahme. Es kam bislang in Baden-Württemberg zu keinen gehäuften Fängen, die auf eine Population bzw. Ansiedelung hindeuten würde. 
Jedoch hat sich der Japankäfer in den letzten Jahren sowohl in Italien als auch in der Schweiz stark ausgebreitet. Das große Befallsgebiet in Oberitalien ist – nimmt man die Pufferzone dazu – mit inzwischen knapp 33.000 Quadratkilometer fast so groß wie Baden-Württemberg. Hier breitet sich der Japankäfer trotz Bekämpfungs- und Quarantänemaßnahmen jährlich um ca. 7 bis 10 Kilometer aus. Zusätzlich gibt es in Italien kleines Befallsgebiet im Nordosten am Golf von Triest. In der Schweiz gibt es neben dem größeren Befallsgebiet im Tessin, ein kleineres im Wallis sowie ein weiteres in Kloten nahe Zürich. In Kloten ist das Befallsgebiet und es besteht hier noch die Hoffnung, dass dieser Befall getilgt werden kann. 
 

Die beobachteten wirtschaftlichen Schäden in Norditalien liegen schwerpunktmäßig in Sonderkulturen und im Gartenbau. Zwar treten auch Schäden im Grünland und Ackerbau (z. B. Mais, Raps, Soja) auf, jedoch sind diese im Regelfall – auch im Vergleich zu anderen Schädlingen – nicht so gravierend. 

Verheerende Schäden

Im Weinbau sowie bei Beerenobst sind durch den Fraß der adulten Käfer erhebliche Schäden zu erwarten und die Produktion wird sich durch zusätzliche Insektizid-Anwendungen und ggf. auch Einnetzungen verteuern. Bewässerte Rasenflächen wie z. B. Fußballplätze und Golfplätze werden regelmäßig durch Larven des Japankäfers (Engerlinge ähnlich wie bei Juni- oder Maikäfer) geschädigt. Die Rollrasenproduktion und Erzeugung von Containerware in Baumschulen ist durch das Risiko der Verschleppung von Larven erheblich erschwert, bei Rollrasen könnte vermutlich höchstens noch innerhalb des Befallsgebiets vermarktet werden. 

Eine Einschleppung und Ansiedelung des Japankäfers würde sowohl in der Landwirtschaft als auch im Gartenbau in Baden-Württemberg erhebliche Schäden verursachen, den Einsatz von Insektiziden dauerhaft erhöhen und auch durch nicht-chemische Bekämpfungsmaßnahmen wie intensivere Bodenbearbeitung und Verzicht auf Bewässerung erheblich die Produktion erschweren und den Naturhaushalt negativ beeinflussen. 

Jede Sichtung einschicken

Deshalb gilt es, eine Einschleppung und Ansiedelung zu verhindern. Die Chancen auf eine vollständige Tilgung, die immer wieder gelungen ist, sind am höchsten, wenn ein Befall frühzeitig entdeckt und zielgerichtet bekämpft. Je nach Gebiet kann der Käfer zwischen Mitte Mai und Oktober beobachtet werden, wobei der Schwerpunkt überwiegend im Juni liegt. Hierzu kann jeder einzelne beitragen, indem verdächtige Käfer gefangen und fotografiert werden. Zunächst kann eigenhändig geprüft werden, ob es sich vermutlich um einen Japankäfer handelt. Stimmt die Größe (ca. 0,8 bis 1,1 cm) und sind die weißen Haarbüschel an der Seite bzw. am Hinterleib erkennbar, sollte ein Foto oder noch besser der ganze Käfer (vorher Abtöten durch Eingefrieren bei -18°C) ans LTZ Augustenberg geschickt werden (Fotos an: Pflanzengesundheit@ltz.bwl.de, Briefe mit eingefrorenen Japankäfern und Probenbegleitschein an: Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg - Referat 33 - Neßlerstraße 25, 76227 Karlsruhe). 
 

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