
Notfallzulassung für Mais
Erdmandelgras kann verheerende Schäden verursachen (siehe Thema der Woche in BWagrar 11/2025). Nun ergeht eine Notfallzulassung gegen den Schädlingen und ein weiteres Ungras.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart4 erschienen am 17.03.2025Erdmandelgras ist ein einjähriges Sauergras, das von April bis in den Herbst keimt - hauptsächlich aus rundlichen Wurzelknöllchen (0,5 bis 15 mm Durchmesser), teilweise auch aus Samen. Die Blüte erfolgt meist ab Juni, während sich die Knöllchen am Ende der Rhizome je nach Temperatur bereits ab Mai bis zum Vegetationsende im Herbst bilden. Mit dem ersten Frost oder nach Abschluss der Knöllchenbildung sterben alle oberirdischen Pflanzenteile ab. Die Pflanze überdauert durch Knöllchen und Samen.
Ist das Erdmantelgras einmal auf einer Fläche etabliert, ist es kaum bekämpfbar und verursacht hohe Ertragsausfälle (beispielsweise 40 % Ertragsausfall in Kartoffeln, 60 % in Zuckerrüben, auch in weiteren Hack- und Gemüsekulturen). Neben den nicht mehr zugelassenen Wirkstoffen S-metolachlor und Sulfosulfuron zeigt auch der Wirkstoff Halosulfuron eine gute Wirkung.
Permit mit Halosulfuron
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Permit (Wirkstoff: Halosulfuron) eine Zulassung gegen Erdmandelgras (Cyperus esculentus) und Strandsimse (Bolboschoenus maritimus) vom 1. April 2025 bis zum 30. Juli 2025 in Silo- und Körnermais erteilt. Permit darf im Splittingverfahren in BBCH 14 (viertes Laubblatt beim Mais entfaltet) mit einem Aufwand von 15 g/ha sowie 7 bis 12 Tage später in BBCH 16 (6. Laubblatt beim Mais entfaltet) mit einem Aufwand von 20 g/ha in jeweils 200 bis 400 l Wasser/ha angewendet werden. Das BVL weist darauf hin, dass je nach Kultur, Sorte, Anbauverfahren und Umweltbedingungen Schäden am Mais nicht ausgeschlossen werden können. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind zu beachten.
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