EU will Vertragspflicht
Auch die Europäische Kommission will Änderungen am Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) vornehmen. Ausnahmen soll es für Erzeugerorganisationen oder Genossenschaften geben.
von age erschienen am 17.12.2024Nach der Bundesregierung strebt nun auch die Europäische Kommission Änderungen am Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) an. Wie aus den vergangene Woche präsentierten Änderungsvorschlägen hervorgeht, sollen künftige Lieferbeziehungen für „jede Lieferung von Milch und Milcherzeugnissen“ in der EU über einen schriftlichen Vertrag geregelt werden. Diese müssten dann zwischen einem Landwirt, einer Erzeugerorganisation oder einer Vereinigung von Erzeugerorganisationen auf der einen Seite und einem Verarbeiter, Erfasser, Händler oder Einzelhändler abgeschlossen werden.
Laut den Kommissionsvorschlägen sollen Mitgliedstaaten die Erstkäufer zudem verpflichten können, schriftliche Vertragsangebote abzugeben. Sollten die geplanten Änderungen von den Co-Gesetzgebern angenommen werden, wären in den Verträgen Details zum ausgehandelten Verkaufspreis, der Qualität und der Menge obligatorisch.
Ausnahmen sind geplant
Allerdings sind auch eine Reihe von Ausnahmen zur Vertragspflicht in der vorgeschlagenen Neufassung von GMO-Artikel 148 aufgeführt. Demnach wären schriftliche Verträge nicht erforderlich, wenn die Milch oder die betreffenden Milcherzeugnisse innerhalb von Erzeugerorganisationen oder Genossenschaften geliefert werden. Ausgenommen von einer Vertragspflicht sind im Entwurf auch Kleinst- oder Kleinunternehmen als Erstkäufer. Für den Fall, dass die Lieferung und die Bezahlung der Milch oder der Milcherzeugnisse „gleichzeitig“ erfolgen, wären ebenfalls keine schriftlichen Verträge obligatorisch. Keine Vertragspflicht würde zudem gelten, wenn Milchprodukte gespendet werden.
Zudem sollen die Mitgliedstaaten im eigenen Ermessen bestimmte Schwellenwerte beschließen können, unterhalb derer ein schriftlicher Vertrag oder ein schriftliches Angebot nicht erforderlich ist. Dieser Grenzwert darf dem Kommissionsvorschlag zufolge allerdings 10.000 Euro Lieferwert nicht überschreiten. Den EU-Ländern soll zudem überlassen werden, Vertragspflichten bei Milchlieferungen, die saisonalen Angebots- oder Nachfrageschwankungen unterliegen oder verderblich sind, auszusetzen. Auch können die nationalen Regierungen gemäß den vorgeschlagenen Änderungen die Vertragspflicht aussetzen, wenn die Produkte Gegenstand traditioneller oder üblicher Verkaufspraktiken sind.
Bekanntlich plant das Bundeslandwirtschaftsministerium aktuell, Milchbauern gegenüber Molkereien zu stärken. Laut seinem Verordnungsentwurf sollen Milchverarbeiter im Rahmen der aktuellen, nationalen Umsetzung der GMO künftig zu schriftlichen Verträgen verpflichtet werden, die Bestimmungen unter anderem zu Preis und Menge enthalten sollen.
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